Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §15;GGBG 1998 §27;GGBG 1998 §7 Abs6;VStG §21; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/03/0042 E 17. März 2011
Rechtssatz: § 7 Abs. 6 GGBG 1998 sollen gewährleisten, dass nur solche Fahrzeuge für den Transport gefährlicher Güter eingesetzt werden, die dafür geeignet sind, und bei denen unmittelbar im Rahmen einer ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 1. März 2000 zur Last gelegt, er habe als Zulassungsbesitzer (Punkt 1) - 4)) bzw. als Beförderer (Punkt 5) - 8)) nicht für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gesorgt, weil am 28. April 1999 um 18.10 Uhr beim LKW mit dem behördlichen Kennzeichen I in Innsbruck, Autob... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §13 Abs5 Z1;GGBG 1998 §27;GGBG 1998 §6;GGBG 1998 §7 Abs2 Z5;VStG §22;
Rechtssatz: § 7 Abs. 2 Z. 5 Gefahrgutbeförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 145/1998 (GGBG) bindet die Zulässigkeit einer Beförderung gefährlicher Güter an die Voraussetzung, dass die Verwendung der Fahrzeuge gemäß § 6 zulässig ist. Der Beförderer darf sich daher zur Beförde... mehr lesen...