Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;MeldeG 1972;MRG §5 Abs2;
Rechtssatz: Die polizeiliche An- und Abmeldung als solche ist nicht Tatbestandsmerkmal, sondern lediglich Indiz für das (Nicht) Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzung der tatsächlichen Benützung einer Wohnung durch mehrere Personen. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststel... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §15;MRG §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Begriffe "Mietbedarf" bzw "tatsächlicher Mietzins" im § 5 Abs 2 der Verordnung der Wr. Landesregierung betreffend die Richtsätze in der Sozialhilfe sind nicht identisch mit dem Begriff "Mietzins für Hauptmiete" (§ 15 des Mietrechtsgesetzes). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985110306.X03 ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §5 Abs2;
Rechtssatz: Von einem "Mietzinsanteil" iSd 5 Abs 2 der Verordnung der Wr. Landesregierung betreffend die Richtsätze in der Sozialhilfe kann entsprechend dem Zweck dieser Regelung über die Sicherung des Lebensbedarfes für Unterhalt nur dann die Rede sein, wenn eine Wohnung tatsächlich von mehreren Personen benützt wird. jedenfalls dann, wenn ein Sozialhilfeempfäng... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §5 Abs2;
Rechtssatz: § 5 Abs 2 der Verordnung der Wr. Landesregierung betreffend die Richtsätze in der Sozialhilfe bietet keinen Anhaltspunkt für eine unterschiedliche rechtliche Behandlung von Vereinbarungen über die Kostentragung zwischen dem Hauptmieter und dem tatsächlichen Benützer einer Wohnung je nachdem, ob es sich bei ihnen um nahe Angehörige handelt oder nicht. ... mehr lesen...