RS Vwgh 1987/1/30 85/11/0306

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Veröffentlicht am 30.01.1987
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §5 Abs2;

Rechtssatz

§ 5 Abs 2 der Verordnung der Wr. Landesregierung betreffend die Richtsätze in der Sozialhilfe bietet keinen Anhaltspunkt für eine unterschiedliche rechtliche Behandlung von Vereinbarungen über die Kostentragung zwischen dem Hauptmieter und dem tatsächlichen Benützer einer Wohnung je nachdem, ob es sich bei ihnen um nahe Angehörige handelt oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985110306.X04

Im RIS seit

19.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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