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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die polizeiliche An- und Abmeldung als solche ist nicht Tatbestandsmerkmal, sondern lediglich Indiz für das (Nicht) Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzung der tatsächlichen Benützung einer Wohnung durch mehrere Personen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985110306.X02Im RIS seit
19.12.2005