Norm: MRG §46 Abs2MRG §46b
Rechtssatz: § 46 Abs 2 MRG normiert die Voraussetzungen und die maximale Erhöhung („bis zu dem ... Betrag“) als gesetzliche Grundlage des Erhöhungsanspruchs des Vermieters. Zur Effektuierung dieses Rechts bedarf es nach der ausdrücklichen Anordnung des durch das 3. WÄG BGBl 1993/800 eingefügten § 46b MRG einer schriftlichen Aufforderung (Anhebungsbegehren), die die Höhe des angehobenen Hauptmietzinses und dessen Bere... mehr lesen...
Begründung: Die Vermieterin stellte einen auf § 46a Abs 3 MRG gestützten, ausreichend präzisierten und mit 28. November 2005 datierten (Eventual-)Antrag bei der Schlichtungsstelle, es möge festgestellt werden, dass der angemessene Hauptmietzins für das von den Antragsgegnern gemietete Geschäftslokal wegen Verpachtung ab 1983 per Jänner 2006 2.567,55 EUR wertgesichert nach dem VPI 1976, 5%-ige Schwelle, betrage und sie zur Anhebung des bisherigen Hauptmietzinses in 15 Schritten auf... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs4MRG §46 Abs2MRG §46b
Rechtssatz: Die in § 16 Abs p4 MRG geforderte schriftliche Bekanntgabe der für den Lagezuschlag maßgeblichen Umstände ist mit dem Zeitpunkt des Anhebungsbegehrens gemäß § 46b MRG befristet. Eine spätere Bekanntgabe ist nicht mehr hinreichend. Entscheidungstexte 5 Ob 302/02a Entscheidungstext OGH 21.01.2003 5 Ob 302/02a ... mehr lesen...
Norm: MRG §46b
Rechtssatz: Aus dem in § 46b MRG verwendeten Begriff "sein Anhebungsbegehren" ist abzuleiten, dass der Gesetzgeber nur ein einziges Anhebungsbegehren im Auge hatte, wenn nicht ein Fall schrittweiser Anhebung nach § 46a Abs 2 bis 4 MRG vorliegt. Im Anhebungsbegehren liegt ein den Mietvertrag änderndes Gestaltungsrecht des Vermieters. Durch die Ausübung dieses Rechtes wird jedenfalls die Höhe des begehrten Mietzinses festgesetzt. ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft ***** steht im Alleineigentum des Antragsgegners. Der Antragsteller ist im Frühjahr 2000 nach dem Tod seiner Mutter in deren seit 1. 10. 1947 bestehende Hauptmietrechte an der in diesem Haus befindlichen 64,8 m2 großen Wohnung top Nr. 9 gemäß § 14 MRG eingetreten. Die Wohnung verfügte zu diesem Zeitpunkt über die Ausstattungsmerkmale der Kategorie C. Die Liegenschaft ***** steht im Alleineigentum des Antragsgegners. Der Antragsteller ist im Frühjahr 200... mehr lesen...
Norm: MRG §46 Abs2MRG §46b
Rechtssatz: Die Einfügung des § 46b MRG hat nichts an den materiellen Anspruchsvoraussetzungen des Anhebungsrechts des Vermieters, insbesondere der Möglichkeit einer rückwirkenden Geltendmachung geändert. Der Anhebungsanspruch des Vermieters entsteht schon durch den Eintritt in den Mietvertrag. Die Regelung des § 46b MRG ist bloß eine Vorschrift über die Fälligstellung der Forderung des Vermieters. ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist per 1. 4. 2000 in die Hauptmietrechte seiner Mutter an der Wohnung top 3 im Haus ***** eingetreten. Dieser Umstand wurde der Hausverwaltung mit Schreiben vom 24. 3. 2000 bekannt gegeben, das am 27. 3. 2000 bei der Hausverwaltung einlangte. Mit Schreiben vom 15. 12. 2000 hat die Antragsgegnerin, die Eigentümerin des Hauses *****, dem Antragsteller rückwirkend für den Zeitraum April 2000 bis Dezember 2000 eine Hauptmietzinsnachzahlung von brutto S 16... mehr lesen...
Norm: MRG §46b
Rechtssatz: Ist die Gesamtfläche des Bestandobjektes nicht strittig und die jährliche Erhöhung des Hauptmietzinses im Rahmen einer "Fünfzehntelanhebung" jeweils gleich, dann ist die Angabe von Größe und Art der Berechnung in den Anhebungsschreiben der Folgejahre nicht unbedingt erforderlich, um die jeweils laufenden Mietzinserhöhungen zu bewirken. Entscheidungstexte 2 Ob 52/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer des Hauses Wien 1., H*****gasse 4, in dessen Kellerräumlichkeiten unter top 1 die beklagte Partei unter der Bezeichnung "O*****" eine Bar betreibt. Die Kläger begehren zuletzt Zahlung von S 126.999,91 an rückständigem Hauptmietzins einschließlich Betriebskosten für die Zeit vom Jänner 1997 bis März 2000. Der Klagebetrag ergebe sich aus der Differenz zwischen dem vorgeschriebenen Hauptmietzins einschließlich Betriebskosten und den... mehr lesen...