Begründung: Das Erstgericht stellte fest: Der Beklagte ist seit 1977 Mieter einer Wohnung im Haus des Klägers, der die Liegenschaft 2003 kaufte. Das Haus (angeschlossen ist ein Stall) verfügte seit jeher über drei Wohnungen. Die dritte Wohnung im Haus war so integriert, dass sich zwei Räume im Erdgeschoss befanden und ein Raum im Obergeschoss. Wasser war in diese Wohnung eingeleitet, das WC befand sich jedoch am Gang. Im ersten Stock befand sich die Wohnung mit der Bezeichnung top N... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14. 3. 2005 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die gefährdete Partei als Klägerin (in der Folge immer: Klägerin) vom Gegner der gefährdeten Partei als Beklagten (in der Folge immer: Beklagter) die Räumung der vom Beklagten gemieteten Wohnung top 12 in ***** W***** und Zahlung von 1186,12 EUR. Der Klage liegt die Behauptung zugrunde, der Beklagte habe die Mietzinse für September 2004 und Oktober 2004 nicht zur Gänze bezahlt; die Mietzinse für Novemb... mehr lesen...
Norm: EO §382fMRG §1 Abs4 Z1MRG §45 Abs5
Rechtssatz: Bestehen für einen Bestandgegenstand trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 1 Abs 4 Z 1 MRG wegen der Vorschreibung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen im Haus gesetzliche Mietzinsbildungsvorschriften, gebietet der Zweck des § 382f EO dessen Anwendung, obwohl das Mietverhältnis dem MRG nicht „gänzlich" unterliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG idF des 2.WÄG §20 Abs1 Z2 litdMRG §45 Abs5WFG 1984 allgWFG 1968 allgWFG 1968 §32WFG 1984 §46 Abs2
Rechtssatz: Die Mietzinsbildung im geförderten Wohnbau ging immer davon aus, daß die Annuitätenkomponente im gesetzesgemäß gebildeten Hauptmietzins für geförderte Neubauten nur einen Durchlaufposten für den Vermieter darstellt. Einzelne Korrekturen dieser verzerrten Gesetzeslage, wie sie § 45 Abs 5 MRG, § 46 Abs 2 WFG 1984 und letztlich §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind Eigentümer der Liegenschaft Wien 13., Gallgasse 56, auf der sich ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen befindet. Der Beklagte ist seit 1948 Hauptmieter der im ersten Stock des Hauses gelegenen Wohnung. Mit rechtskräftigem Zwischenurteil vom 11.10.1985, ON 21, wurde festgestellt, daß das Mietverhältnis gemäß § 1 Abs 4 Z 2 MRG nur den Bestimmungen der §§ 14, 29 bis 36, 45, 46 und 49 MRG unterliegt. Die Klägerinnen künd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist auf Grund der Mietverträge vom 10.März 1959 und 8. August 1966, welche zwischen ihm und der Rechtsvorgängerin der Kläger abgeschlossen wurden, Mieter dreier Wohnungen, eines Autoabstellplatzes, des Gartens und der darauf befindlichen Nebengebäude der Liegenschaft Leobersdorf, Wiener Neustädter-Straße 6. In den genannten Mietverträgen wurde für sämtliche Bestandobjekte ein Pauschalmietzins von S 430 vereinbart. Neben diesem Pauschalmietzins hat... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs1 EMRG §45 Abs5
Rechtssatz: Der Kündigungstatbestand nach § 19 Abs 2 Z 15 MG (Weigerung des Mieters eines den zinsrechtlichen Vorschriften dieses Gesetzes nicht unterliegenden Mietgegenstandes, der Erhöhung des Mietzinses auf den Betrag zuzustimmen, der für den Mietgegenstand bei Änderung dessen zinsrechtlicher Vorschriften zu entrichten wäre) ist vom MRG nicht übernommen worden. Statt einer solchen "Änderungskündigung" ist der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses Wien 19., Vegagasse 16. Sie kündigten dem Beklagten die von ihm gemietete Wohnung zum 31. März 1986 auf. Die Kläger brachten vor, das Haus unterliege nicht den zinsrechtlichen Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes, da es nicht mehr als zwei selbständige Wohnungen aufweise. Die aufgekündigte Wohnung entspreche der Kategorie A und weise ein Ausmaß von mehr als 90 m 2 auf. Mit Schreiben vom 3. Juli 1985 hätten die Kläger vom B... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z2MRG §30 Abs1 EMRG §45 Abs5
Rechtssatz: Bei vor dem 01.01.1982 abgeschlossenen Mietverträgen über die im § 1 Abs 4 Z 2 MRG aufgezählten Mietgegenstände ist lediglich die Einhebung eines Erhaltungsbeitrages, nicht aber eine "Änderungskündigung" mit dem Ziel, den Mieter zu einer Erhöhung des Hauptmietzinses auf das angemessene Maß (§ 16 MRG) zu bewegen, möglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...