Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin prot Firma G***** M*****, Inhaber Ing. Michael M*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Michael T*****, 2. Petra G*****, 3. DI Oliver P*****, 4. DI Heinz M*****, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin B***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Eva Krassnigg, Rechtsanwältin in Wien, gegen den Antragsgegner Reinhard A*****, vertreten durch Mag. Gabriel Wutti, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 5 (i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers V***** K*****, vertreten durch AVIA Law-Group Wolczik Knotek Winalek Wutte-Lang, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegnerin C***** & S***** OEG, *****, vertr... mehr lesen...
Begründung: Die Fa. L***** ist Eigentümerin einer Liegenschaft im Bezirk Schwechat. Auf dieser Liegenschaft befinden sich zwei Objekte. Eines dieser Gebäude stand seit den 60er-Jahren leer, als zu Beginn der 90er-Jahre Sahman S***** (im Folgenden Erstantragsgegner) und Fuat G***** (im Folgenden Zweitantragsgegner) der Eigentümerin vorschlugen, dieses Objekt mit einer Gesamtnutzfläche von 523,65 m2 in Stand zu setzen und wieder bewohnbar zu machen. In der Folge haben die Antragsgeg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnungen top Nr 17 und 18 im Haus *****, das im Miteigentum der Erst- und Zweitantragsgegner steht, die Drittantragsgegnerin ist Fruchtgenussberechtigte. Das Haus verfügt über einen Lift aus dem Baujahr 1937, der 1982 erneut instand gesetzt wurde. Der Aufzug führt vom Erdgeschoss bis in den sechsten Stock, wobei sich im Dachgeschoss ein mit Waschkesseln und Badewannen ausgestatteter Waschküchenraum und ein Trockenraum befindet. Den... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Wohnungseigentümer der Wohnung top Nr 11 im Haus L*****. Die Antragsteller sind die eingeantworteten Erben nach Minna P*****, der ehemaligen Hauptmieterin dieser Wohnung. Die Wohnung weist eine Nutzfläche von 111,97 m2 auf. Um den 10. 8. 1951 zogen die Eltern der Antragsteller, Franz und Minna P*****, aufgrund einer Wohnungseinweisung in die gegenständliche Wohnung ein. Das Haus war in den Kriegsjahren nicht direkt von einer Bombe getroffen worde... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Alleineigentümer der Liegenschaft *****. Dort befindet sich ein ca 1913 neu errichtetes Gebäude mit acht selbstständigen Wohneinheiten. Mit schriftlichem Mietvertrag vom 1. 3. 1999 hat der Antragsgegner als Vermieter dem Otmar E*****, dem inzwischen geschiedenen Ehegatten der Antragstellerin, als alleinigem Hauptmieter die im 1. Obergeschoß des Hauses ostseitig gelegene Wohnung mit einer Nutzfläche von 98 m2 in Bestand gegeben. Das Mietverhältnis be... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller wandte sich im Verfahren vor der Schlichtungsstelle gegen die Erhöhung des Nettohauptmietzinses gemäß § 46a MRG für das Bestandsobjekt top 7, 8 und 8a im Haus H***** und brachte dazu vor, er sei Hauptmieter dieser Objekte, die Antragsgegnerin Eigentümerin und Vermieterin. Den ursprünglichen Mietvertrag habe Dr. Adolf K***** abgeschlossen, der am ***** verstorben sei. Bereits vor seinem Tod sei der Antragsteller aufgrund eines vertraglich vereinbarten W... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der Wohnung top Nr 1 im Haus C*****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Mit ihrem verfahrenseinleitenden Antrag an die zuständige Schlichtungsstelle vom 23. 10. 2003 begehrten die Antragsteller, die Zustimmung der Antragsgegnerin zu einer konkreten Verbesserungsarbeit zu ersetzen, nämlich zur Herstellung einer Loggienverbauung mit Superwärmeschutzverglasung laut Entwurf vom 11. 9. 2003 und Kostenvoranschlag der Firma Pamer vom 12. 9.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1) Fa. R*****, 2) Dr. Stefan E*****, 3) Elisabeth W*****, 4) Dr. Winfried F*****, 5) Yvonne G*****, 6) Anni P*****, alle vertreten durch Dr. Markus Freund und Mag. Andreas Kleiber, Rechtsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mieterin, die Beklagte ist schlichte Miteigentümerin der Liegenschaft, auf dem das Haus erbaut ist. An den Anteilen der Beklagten wurde die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums gemäß § 24a Abs 2 WEG 1975 angemerkt. Wohnungseigentum wurde bis jetzt nicht begründet. Aufgrund einer in Rechtskraft erwachsenen Entscheidung der Schlichtungsstelle der Stadt Wien steht fest, dass der gesetzlich zulässige Mietzins für die von der Klägerin gemie... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller von der Erstantragsgegnerin die Rückzahlung einer verbotenen Ablöse nach § 27 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 14 MRG. Anlässlich der Anrufung des Gerichtes gemäß § 40 Abs 2 MRG bezeichnete der Antragsteller als Antragsgegner zusätzlich zur bisher in Anspruch genommenen Gegnerin auch den späteren Zweitantragsgegner als Verfahrensgegner. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller von der Erstant... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses ***** (Erstantragsgegnerin zur Hälfte, Zweit- und Drittantragsgegner je zu einem Viertel). Der Antragsteller ist Mieter der im Erdgeschoss des bezeichneten Hauses gelegenen Wohnung top Nr 2. Mit dem am 21. 6. 2000 beim Magistrat Graz zu A 21/II-K 8-267/2000 eingebrachten "Antrag auf Herabsetzung eines Mietzinses auf den gesetzlichen Mietzins" brachte der Antragsteller vor, die Wohnung sei im Zeitpunkt des Beginnes des Mietverh... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller strebt gemäß § 2 Abs 3 MRG die Anerkennung als Hauptmieter der Wohnung Nr 7 im Haus ***** an. Sein diesbezüglicher Sachantrag richtet sich gegen die Eigentümerin des genannten Hauses; die formelle Hauptmieterin wurde dem Verfahren nicht beigezogen. Das gemäß § 40 Abs 2 MRG mit der Sache befasste Erstgericht wies den Sachantrag ab, weil es zur Überzeugung gelangt war, dass den auf Vermieterseite Beteiligten die in § 2 Abs 3 MRG vorausgesetzte Umgehungsa... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §39
Rechtssatz: Dass die Ausdehnung des Antrages auf weitere Miteigentümer im gerichtlichen Verfahren unzulässig ist, gilt jedenfalls dann nicht, wenn der Antrag vor der Schlichtungsstelle gegen die Person gerichtet ist, die im Mietvertrag als Hauseigentümer und Vermieter aufscheint (bzw gegen deren Rechtsnachfolger). Der Antrag ist dann dahin zu verstehen, dass er nur namentlich gegen den Mehrheitseigentümer (bzw desse... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ging vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46a Abs 4 MRG aus und stellte mit Sachbeschluss fest, dass die Antragsgegner als Vermieter eines bestimmten Geschäftslokales durch monatliche Hauptmietzinsvorschreibungen für die Zinsperioden 10/95 bis 12/98 und 6/00 das gesetzlich zulässige Ausmaß des Hauptmietzinses um bestimmte Beträge überschritten haben. Das Erstgericht ging vom Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 46 a, Absatz 4, MRG aus und stell... mehr lesen...
Norm: MRG §37MRG §39MRG §40
Rechtssatz: Die sukzessive Zuständigkeit in Mietrechtsangelegenheiten außer Streitsachen, bewirkt ein spezifisches Prozesshindernis der Streitanhängigkeit, sodass selbst unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 39 MRG (also vorheriger Anrufung der Schlichtungsstelle) eine parallele Verfahrensführung über idente Ansprüche verhindert wird. Demnach kommt auch eine Anrufung der Schlichtungsstelle nicht in Betracht, wen... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7MRG §39MRG §40
Rechtssatz: Unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die §§39 und 40 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 144/02s Entscheidungstext OGH 25.06.2002 5 Ob 144/02s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116944 Dokumentnu... mehr lesen...
Begründung: In der gegenständlichen Mietrechtssache, deren Erledigung in der Hauptsache - der Durchsetzung der Erhaltungspflicht des Vermieters - noch aussteht, hat das Rekursgericht die Anrufung des Obersten Gerichtshofes zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob der Mieter (Antragsteller) in einem gerichtsanhängig gewordenen Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG (es geht im Wesentlichen um die Entfeuchtung des Mietobjektes sowie die Sanierung bzw Erneuerung von Fenstern und einer Tü... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war in der Zeit vom 28. 9. 1994 bis 28. 9. 1997 Mieterin einer Wohnung in dem der Antragsgegnerin gehörenden Haus***** in*****. Im Mietvertrag wurde ein Pauschalzins von S 4.000 vereinbart. Am 20. 1. 1998, somit innerhalb der Frist des § 16 Abs 8 MRG für befristete Mietverhältnisse, begehrte die Antragstellerin in ihrem an die Schlichtungsstelle der Stadt Graz gerichteten Antrag, die Schlichtungsstelle möge Am 20. 1. 1998, somit innerhalb der Frist... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft ***** in *****, der Antragsteller ist Hauptmieter der Wohnung top Nr 15 in diesem Haus. Ihm wurde monatlich für die gegenständliche Wohnung als Nettohauptmietzins in der Zeit vom 1. 1. 1999 bis 30. 4. 1999 ein Betrag von S 5.305,90 und im Zeitraum 1. 5. 1999 bis 30. 4. 2000 ein Betrag von S 5.335,08 vorgeschrieben. Ein früheres Mietverhältnis mit dem Antragsteller endete am 12. 1. 1998 durch Eintritt der Rechtskraft ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß des Hauses *****gelegenen Wohnung, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Das Haus wird seit etwa 1995 von Grund auf renoviert. Die Renovierung ist im Wesentlichen mit Ausnahme der Wohnung der Antragsteller abgeschlossen. Die Wohnung der Antragsteller ist umfangreich sanierungs- und reparaturbedürftig. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag (soweit nach der Einschränkung ON 44 vom 13. 7. 2000 noch aufrecht... mehr lesen...
Begründung: Am 17. 8. 1999 fasste das Erstgericht zu 6 Msch 50/98k-17 einen Sachbeschluss, in dem für den Zeitraum 1. 9. 1994 bis 30. 6. 1997 Mietzinsüberschreitungen festgestellt und die Antragsgegner verpflichtet wurden, dem Antragsteller S 23.391,46 zu bezahlen und die Kosten von S 2.113 (Barauslagen) zu ersetzen. Gegen diesen Sachbeschluss erhob neben dem Antragsteller auch der Erstantragsgegner Rekurs an das Gericht zweiter Instanz. Der Antragsteller ist Mieter der Wohn... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses H***** in *****. Mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin verbunden ist die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum an den Wohnungen top Nr 31, 32 und 33. Diese Objekte wurden von ihr zu einer Wohnung zusammengelegt und mit Mietvertrag vom 18. 6. 1996 an den Antragsteller zu einem Mietzins von monatlich S 10.300 zuzüglich Betriebskosten und USt vermietet, wobei das Mietverhältnis auf drei Jahre befristet wurde. Mit de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat festgestellt, dass die Antragsteller Hauptmieter sind. Nicht fest steht, dass diese die einzigen Hauptmieter sind. Aus dem Schlichtungsstellenakt, Mieterliste S 10 ergibt sich der Hinweis darauf, dass es noch weitere Hauptmieter geben könnte. Im erstinstanzlichen Verfahren wurde nur die Ladung zum Lokalaugenschein in allen drei Stiegen im Haus angeschlagen (ON 12), nicht jedoch der Hausanschlag hinsichtlich der erstinstanzlichen Entscheidung oder ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Ausmaß von ca 191 m**2, die teilweise auf der Liegenschaft R*****straße 1 und teilweise auf der Liegenschaft S*****gasse 4 gelegen sind. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses R*****straße 1. Sie war auch ursprünglich Eigentümerin des Hauses S*****gasse 4, verkaufte dieses jedoch im Jahr 1978 an Dr. Reinhard H*****, der nunmehr Wohnungseigentümer hinsichtlich jener Geschäftsräumlichkeiten i... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der am 1. 9. 1994 mit der Erstantragsgegnerin als Mehrheitseigentümerin des Hauses ***** in ***** einen Hauptmietvertrag abgeschlossen hatte, begehrte am 22. 8. 1996 in einem gegen diese gerichteten Antrag die Feststellung der Unwirksamkeit der getroffenen Hauptmietzinsvereinbarung infolge schlechten Ausstattungszustandes der Wohnung im Zeitpunkt der Vermietung. Übereinstimmend brachten beide Parteien vor, dass die Erstantragsgegnerin Eigentümeri... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war in der Zeit vom 1. 6. 1994 bis einschließlich Februar 1997 Hauptmieterin einer Wohnung im ersten Stock des Hauses ***** in*****, welches im damaligen Zeitraum im Eigentum der Antragsgegner stand. Mit Entscheidung des Stadtmagistrates I***** vom 22. 6. 1998 wurde über Antrag der Mieterin der zulässige Hauptmietzins gemäß § 16 Abs 1 Z 2 MRG für die Dauer des Mietverhältnisses mit monatlich S 5.658 bestimmt, die Angemessenheit des Entgelts für... mehr lesen...
Begründung: Am 15. Mai 1995 rief die Antragstellerin als Mieterin des Geschäftslokals top Nr 3 im Haus *****in *****die Schlichtungsstelle für den 16. Bezirk an und begehrte die Überprüfung des von ihr mit Schreiben vom 28. 4. 1995 (ab Unternehmensveräußerung) begehrten Hauptmietzinses in Höhe von S 7.216,20. Den Antrag richtete die Antragstellerin gegen Bilha M***** und Shulamit V*****. Mit Entscheidung vom 7. 2. 1996 stellte die Schlichtungsstelle die Höhe des nach §§ 16 Ab... mehr lesen...