Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** AG, *****, vertreten durch Dr. Anton Paul Schaffer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei M***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloss bei der Beklagten einen Kaskoversicherungsvertrag ab, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (ABK 2002) zugrunde liegen. Art 7 lautet: Artikel 7, lautet: „Was ist vor bzw nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten) ... 3. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs 3 VersVG), werden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte schloß am 11. 3. 1974 mit den damaligen Liegenschaftseigentümern einen Mietvertrag über ein Gartengrundstück im Ausmaß von ca 500 m2. Der Mieter war berechtigt, eine Autoverkaufsstelle und einen Autoabstellplatz einzurichten, einen Büroraum von ca 25 m2 sowie eine Garage zur Einstellung der Fahrzeuge zu errichten und Gas, Strom und Telefon auf eigene Kosten einzuleiten. Vereinbarungsgemäß hat der Mieter nach Beendigung des Bestandverhältnisses ... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Tod der Mieterin am 3. 3. 1995 zog der Beklagte, der Enkel der Mieterin, in das Bestandobjekt ein, weil er der Meinung war, eintrittsberechtigt zu sein. Die Kläger kündigten der Verlassenschaft (der Erbin, der Mutter des Beklagten) das Bestandverhältnis zum 30. 6. 1995 auf. Die Aufkündigung wurde mit Urteil vom 31. 7. 1996 für wirksam erklärt; dieses Urteil wurde am 28. 11. 1996 bestätigt. Die Übergabe der aufgekündigten Wohnung an die Kläger erfolgte am 11.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109MRG §34 Abs2MRG §35 Abs1
Rechtssatz: Die Fiktion des Fortbestehens des Bestandverhältnisses gem § 34 Abs 2, 35 Abs 1 MRG ist auf Geschäftsräumlichkeiten nicht analog anzuwenden. Der Vermieter ist berechtigt, von der Beendigung des Bestandverhältnisses infolge der für rechtswirksam erklärten Kündigung bis zur tatsächlichen Räumung (der Geschäftsräumlichkeit) ein angemessenes Benützungsentgelt zu fordern. Dessen Höhe entspricht zw... mehr lesen...
Norm: MRG §34 Abs2MRG §34a
Rechtssatz: Die Verständigung des Scheinuntermieters nach § 34 a Abs 1 Satz 2 MRG hat nur die Folge, daß ein Innehalten mit dem Vollzug, nicht auch die Aufschiebung der Exekution nach § 34 Abs 2 MRG ausgeschlossen ist. Die bloße Verständigung des Scheinuntermieters nach § 34 a Abs 1 Satz 2 MRG steht der Aufschiebung nicht entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 4/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 C3ABGB §1109MRG §34 Abs2
Rechtssatz: Der mit der Rückstellung der aufgekündigten Mietwohnung säumige Mieter, dem keine sondergesetzliche Bestimmung im Sinne des § 34 Abs 2 MRG in Verbindung mit § 35 Abs 2 MRG zustatten kommt, hat für die vertragswidrig und daher rechtswidrig in Anspruch genommene Wohnungsbenützung aus dem Rechtsgrund des § 1041 ABGB - ohne Rücksicht auf Verschulden - einen angemessenen Geldausgleich zu leisten.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 CIIIMRG §34 Abs2
Rechtssatz: Soweit eine im Sinne des § 34 Abs 2 MRG gesetzlich angeordnete Fortgeltung mietvertraglicher Regelungen reicht, ist ein Verwendungsanspruch im Sinne des § 1041 ABGB ausgeschlossen. Entscheidungstexte 6 Ob 641/94 Entscheidungstext OGH 24.11.1994 6 Ob 641/94 7 Ob 256/98t Entscheidungstext O... mehr lesen...