Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind die Eigentümer und Vermieter, die Klägerin ist die Mieterin des Hauses Mauerkirchen, Untermarkt 34. Mit der am 16. Juni 1988 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, ihr als Ersatz für das teilweise demolierte Bestandobjekt nach den Richtlinien des § 32 MRG zwei entsprechende Wohnungen zur Auswahl anzubieten. Sie brachte vor, sie habe die im ersten Stock gelegenen Räumlichkeiten, bestehend aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte dem Beklagte mit der am 25.6.1984 beim Erstgericht eingelangten Teilkündigung die im 2.Stock des Hauses Wopfing 177 gelegene Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Badezimmer, Vorraum, Speisekammer und Klosett, die in der Mansarde desselben Hauses gelegene Wohnung, bestehend aus 4 Räumen und Klosett, sowie die zwei links vom Kellereingang gelegenen Räume im Kellergeschoß des Hauses gerichtlich zum 31.8.1984 auf. Er brachte vor, er sei All... mehr lesen...
Norm: MG §21a Abs2MG §21a Abs3MRG §32 Abs2
Rechtssatz: Die beiden Ersatzwohnungen sind bis zum Schluss der Verhandlung in erster Instanz bereit zu halten, damit der Mieter - falls sich herausstellen sollte, dass sie einen entsprechenden Ersatz darstellen - noch von dem Angebot Gebrauch machen kann. Entscheidungstexte 7 Ob 567/76 Entscheidungstext OGH 29.04.1976 7 Ob 567/76 ... mehr lesen...
Norm: MG §21a Abs2MRG §32 Abs2
Rechtssatz: Der Vermieter ist von seiner Verpflichtung, die angebotenen Ersatzwohnungen verfügbar zu halten, nicht schon dann zu befreien, wenn der gekündigte Mieter bestreitet, dass diese einen angemessenen Ersatz für das aufgekündigte Bestandobjekt darstellen. Entscheidungstexte 7 Ob 568/76 Entscheidungstext OGH 29.04.1976 7 Ob 568/76 Verö... mehr lesen...
Norm: MG §18 A4StGG Art5MRG §30 Abs1 AMRG §32 Abs2
Rechtssatz: Der Schutz des Art 5 StGG "das Eigentum ist unverletzlich", erstreckt sich auf alle Privatrechte, also nicht nur auf das Eigentumsrecht des Vermieters, sondern auch auf das Bestandrecht des Mieters (Erk d VfGH Slg 1906). Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 18 MG bestehen daher keine Bedenken. Entscheidungstexte 5 Ob 290/6... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z6 C3MRG §32 Abs2
Rechtssatz: Ein entsprechender Ersatz erfordert die Beistellung dessen, was der Mieter unter Berücksichtigung seiner Verhältnisse bei der gegenwärtigen Wohnungsnot billigerweise fordern kann. Eine Gleichwertigkeit der Ersatzwohnung kann nicht verlangt werden. Es ist dabei nicht die geringere Wohnfläche oder Raumanzahl, die Unmöglichkeit der Unterbringung aller Möbel in der Ersatzwohnung, der Wegfall des Garte... mehr lesen...