Norm
MG §21a Abs2Rechtssatz
Der Vermieter ist von seiner Verpflichtung, die angebotenen Ersatzwohnungen verfügbar zu halten, nicht schon dann zu befreien, wenn der gekündigte Mieter bestreitet, dass diese einen angemessenen Ersatz für das aufgekündigte Bestandobjekt darstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0069161Zuletzt aktualisiert am
02.06.2009