B e g r ü n d u n g : Den Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens bildet (nur mehr) das bereits am 30. 3. 1999 vor der Schlichtungsstelle gestellte und nach Gerichtsanhängigkeit (16. 3. 2000) ausdrücklich aufrecht erhaltene Begehren, „gemäß § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG den AntragstellerInnen eine den Erfordernissen des § 18 HeizKG entsprechende Abrechnungsübersicht für das Wohnhaus [...] 140 für die Abrechnungsperioden 1993/94, 1994/95, 1995/96, 1996/97 und 1997/98 zu übersenden und entsp... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter jeweils einer Wohnung des im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Hauses ***** in *****. Die Antragsgegnerin hat in den Jahren 2003 bis 2005 umfangreiche Sanierungsarbeiten an diesem und anderen Häusern durchgeführt. Sie hat den Antragstellern für die Jahre 2003 bis 2005 Abrechnungen über die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, in die zu den Abrechnungen gehörenden Belege Einsicht zu neh... mehr lesen...
Norm: MRG §20
Rechtssatz: Die Regelungen des MRG über die Zweckbindung eingehobener Hauptmietzinse sind primär vom Bestreben des Gesetzgebers getragen, die Erhaltung des Miethauses im ortsüblichen Standard sicherzustellen. Entscheidungstexte 5 Ob 295/03y Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 295/03y European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: MRG §20MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die materielle Richtigkeit von Hauptmietzinsabrechnungen ist im Msch-Verfahren grundsätzlich nicht zu prüfen, doch ist der in § 20 MRG normierten und gemäß § 20 Abs 3 in Verbindung mit § 37 Abs 1 Z 11 MRG im außerstreitigen Verfahren durchsetzbaren Rechnungslegungspflicht des Vermieters nur dann entsprochen, wenn er eine wenigstens formell vollständige Hauptmietzinsabrechnung legt. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter im Haus der Antragsgegnerin in Wien 1., Jakobergasse 4. Nach Außerkrafttreten der Entscheidung der Schlichtungsstelle infolge Anrufung des Gerichtes durch die Antragsteller wies das Erstgericht den Antrag der Antragsteller, der Antragsgegnerin die Legung der Betriebskostenabrechnung 1987 aufzutragen, ab. Die Feststellung des Erstgerichtes, daß die Antragsgegnerin durch Aufnahme verschiedener Ausgabenpositionen in die Betriebskostenabr... mehr lesen...
Norm: MRG §20MRG §24 Abs1WEG §17
Rechtssatz: Die Einsichtgewährung in die Belege muß im Falle zunächst nicht ordnungsgemäßer Abrechnung bei der ordnungsgemäßen Abrechnung wiederholt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 83/89 Entscheidungstext OGH 03.10.1989 5 Ob 83/89 Veröff: ImmZ 1989,433 = MietSlg XLI/31 European Case Law Identif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümerinnen des Hauses Wien 11., Simmeringer Hauptstraße 201. Die Beklagte - bzw. die Einzelfirma Dipl.Ing. Kurt D*** als Rechtsvorgängerin der Beklagten - war von 1968 bis 31. Dezember 1984 Verwalterin dieses Hauses. Seit 1. Jänner 1985 ist der Klagevertreter mit der Hausverwaltung beauftragt. Mit ihrem Kündigungsschreiben vom 17. Dezember 1984 ersuchten die Klägerinnen die Beklagte um Übermittlung einer Abrechnung samt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 MABGB §1012MRG §20
Rechtssatz: Ist der Verwalter seiner Verpflichtung, Hauptmietzinsabrechnungen gem § 20 MRG zu erstellen, nicht nachgekommen, kann daraus, daß der Machthaber deren Erstellung vor dem Herausgabeprozeß nicht verlangt hat, kein schlüssiger Verzicht abgeleitet werden, da einer solchen Annahme die gesetzliche Verpflichtung des Machtgebers gegenüber den Mietern zur regelmäßigen Rechnungslegung entgegensteht, die jewe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009MRG §20
Rechtssatz: Der Verwalter eines dem MRG unterliegenden Hauses ist gem § 1009 ABGB der Natur des Geschäfts nach aber auch verpflichtet, die dem Vermieter gegenüber dem Mieter bestehenden Pflichten zu erfüllen bzw deren Erfüllung durch den Vermieter zu ermöglichen; dazu gehört auch die Erstellung der Mietzinsabrechnung gem § 20 MRG. Diese Hauptmietzinsabrechnung ist für den Hauseigentümer vor allem auch deshalb unentbehrli... mehr lesen...
Norm: ABGB §1012MRG §20
Rechtssatz: Die im MRG nicht näher genannten Zinslisten sind Urkunden, die zur Überprüfung von Abrechnungen herangezogen werden können. Dabei handelt es sich nicht bloß um private Aufzeichnungen des Verwalters, sondern um Belege, die mit jeder regelmäßigen Abrechnung dem Auftraggeber vorzulegen, nach der Beendigung der Verwaltertätigkeit aber aus Anlaß der dabei zu erstellenden Schlußrechnung nach erteilter Entlastung he... mehr lesen...
Norm: MRG §20MRG §21 Abs1 Z7MRG §22
Rechtssatz: Mit der Hausverwaltung verbundene Gerichtskosten hat der Vermieter, insoweit er sie nicht vom Gegner ersetzt erhält, aus den im § 21 Abs 1 Z 7, 22 MRG festgesetzten Beträgen zu decken. Entscheidungstexte 5 Ob 26/87 Entscheidungstext OGH 17.03.1987 5 Ob 26/87 Veröff: SZ 60/45 = ImmZ 1988,137 = MietSlg XXXIX/17 ... mehr lesen...
Norm: MRG §20
Rechtssatz: Die Mietzinsreserve verringert sich um jene Beträge, die vom Vermieter als überhöhte Mietzinse zwar zunächst zu verrechnen waren, jedoch in der Folge zurückgezahlt werden mußten. Entscheidungstexte 5 Ob 12/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1987 5 Ob 12/87 Veröff: SZ 60/19 = RdW 1988,196 = WoBl 1988,115 E... mehr lesen...