Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin *****H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Isabelle Dessulemoustier-Bovekercke, Rechtsanwältin in Wien, gegen den Antragsgegner Karl-Heinz V*****, vertreten durch Dr. Friedrich Zaubzer, Rechtsanwalt in Bad Gastein, wegen... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller hat mit Mietvertrag vom 13. 1. 1976 dem Textilunternehmer Ferdinand U***** näher bezeichnete Räumlichkeiten im Haus *****, vermietet. Der Mietvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: „Punkt 3.): Der monatliche Mietzins beträgt S 5.500, in welchem die auf das Mietobjekt anteilsmäßig entfallenden Betriebskosten und die gegenwärtig öffentlichen Abgaben sowie sonstige Aufwendungen für das Haus W*****gasse 18 inbegriffen sind. Die sich aus dem Mietzins... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist schlichter Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Die Parteien schlossen am 10. 7. 2000 einen Mietvertrag über ein auf dieser Liegenschaft gelegenes Reihenhaus ab, und zwar beginnend mit 1. 8. 2000 auf unbestimmte Zeit. Gemäß Punkt 4 des Mietvertrags war ein Mietzins von damals S 15.400 pro Monat vereinbart, wobei festgelegt wurde, dass der Mietzins aus dem Hauptmietzins, den Betriebskosten und der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzl... mehr lesen...
Norm: MRG §15 Abs4MRG §16 Abs8
Rechtssatz: Bei Pauschalmietzinsvereinbarungen beginnt die Präklusivfrist des § 16 Abs 8 MRG erst mit rechtskräftiger Aufspaltung des Pauschalmietzinses. Entscheidungstexte 5 Ob 175/02z Entscheidungstext OGH 15.10.2002 5 Ob 175/02z 5 Ob 220/02t Entscheidungstext OGH 25.02.2003 5 Ob 220/02t ... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4
Rechtssatz: Durch die in § 15 Abs 4 MRG ermöglichte rechtsgestaltende Entscheidung wird in vertragliche Vereinbarungen eingegriffen und werden diese geändert. Gerade deshalb ist aber eine analoge Anwendung dieser Eingriffsmöglichkeit auf andere, im Gesetz nicht geregelte Fälle nicht möglich. Eine extensive Auslegung der angezogenen Bestimmung, daß jede zwischen Mieter und Vermieter getroffene Vereinbarung durch rech... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses M*****gasse ***** in M*****. Mit Mietvertrag vom 11. 6. 1984 wurde die in diesem Haus gelegene Wohnung top Nr 2 vom Rechtsvorgänger des Antragstellers der Antragsgegnerin zu einem Pauschalmietzins von S 1.600 in Bestand gegeben. Mit "Nachtrag zum Mietvertrag" vom 22. 11. 1985 wurde der Antragsgegnerin noch eine Veranda mitvermietet und der Pauschalmietzins auf S 1.620 erhöht. Mit Antrag vom 2. 5. 1996 begehrte der Antrag... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4MRG idF 3.WÄG §16 Abs6MRG idF 3.WÄG §16 Abs8MRG idF 3.WÄG §16 Abs9
Rechtssatz: Der durch die Aufspaltung ermittelte und neu festgesetzte Hauptmietzins ist dann wertgesichert, wenn ursprünglich eine Wertsicherung vereinbart war. Bis zu dem auf den Antragstag folgenden Zinstermin bleibt es bei der vertraglichen Valorisierung (soweit eine solche vereinbart wurde). Die nach der (zulässigen) vertraglichen Wertsicherung au... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4MRG idF 3.WÄG §37 Abs1 Z8MRG idF 3.WÄG §37 Abs1 Z8a
Rechtssatz: Die Überprüfung der Zulässigkeit eines aufgewerteten Hauptmietzinses nach dem Zeitpunkt der Aufgliederung eines Pauschalmietzinses ist einer eigenen Antragstellung nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG vorbehalten. Entscheidungstexte 5 Ob 148/98w Entscheidungstext OGH 13.10.1998 5 Ob 148/98w ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1967 hat der Antragsgegner vom mittlerweile verstorbenen Ehemann der Antragstellerin das im
Spruch: angeführte Geschäftslokal gemietet. Als Mietzins wurde mündlich ein jeweils am Monatsersten zu zahlender Pauschalbetrag vereinbart, der sich, als später die Umsatzsteuer eingerechnet wurde, auf S 712,96 belief. Einrichtungsgegenstände wurden nicht mitvermietet. Die Betriebskosten betrugen bei Beginn des Bestandverhältnisses S 2,50 pro m2 Nutzfläche. Etwa Mitte... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4
Rechtssatz: § 15 Abs 4 MRG idF 3. WÄG bezieht sich auf den im Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültig vereinbarten Pauschalmietzins. Wurde im Laufe des Mietverhältnisses eine Erhöhung des Pauschalmietzinses vereinbart, können nur diese Mietzinsvereinbarung und die im Jahr dieser Vereinbarung angefallenen Betriebskosten maßgeblich sein. Entscheidungstexte 5 O... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs43.WÄG ArtII AbschnII Z5
Rechtssatz: In Artikel II Abschnitt II Z 5 des 3. WÄG wird lediglich der Grundsatz zum Ausdruck gebracht, daß es für die Rechtswirksamkeit von Mietzinsvereinbarungen auf das im Abschlußzeitpunkt geltende Recht ankommt. Ein Ausschluß der Anwendung des durch das 3. WÄG neu geschaffenen § 15 Abs 4 MRG auf "Altverträge" ergibt sich hieraus nicht. Vielmehr folgt aus Z 1 der genannten Übergangsbesti... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4MRG §16 Abs63.WÄG ArtII AbschnII Z5
Rechtssatz: Die Anführung des Monats Juli 1991 in § 16 Abs 6 MRG bedeutet nicht, daß künftig bei einer Pauschalmietzinsspaltung der Übergang von der vertraglichen zur gesetzlichen Valorisierung mit diesem Monat zu erfolgen hätte. Erst die bis zur Aufspaltung gemäß der vertraglichen Wertsicherungsklausel aufgewertete Hauptmietzinskomponente ist ab diesem Zeitpunkt nach der gesetzlic... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs43.WÄG ArtII AbschnII Z5
Rechtssatz: § 15 Abs 4 MRG in der Fassung des 3. WÄG ist auch auf "Altverträge" anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 5/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 5 Ob 5/96 5 Ob 148/98w Entscheidungstext OGH 13.10.1998 5 Ob 148/98w Auch ... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15 Abs4
Rechtssatz: Der Vermieter kann nach Durchführung der Aufgliederung gemäß § 15 Abs 4 MRG künftig anstelle der ermittelten Betriebskostenkomponente die Betriebskosten in der aktuell auf den Mietgegenstand entfallenden Höhe verlangen. Entscheidungstexte 5 Ob 5/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 5 Ob 5/96 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses ***** A*****, B*****straße 18, in dem die Antragsgegnerin ein Geschäftslokal samt dazugehöriger Wohnung gemietet hat. Das Mietverhältnis gründet sich auf eine Mietrechtsnachfolge iSd § 12 Abs 3 MRG. Die Antragsgegnerin hat nämlich mit 1. November 1989 das Drogerieunternehmen des Vormieters Josef Z***** übernommen, der 1947 das Geschäftslokal und 1948 die Wohnung bezogen hatte. Der vom Vormieter mit den seinerze... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §15MRG idF 3.WÄG §12a Abs1MRG idF 3.WÄG §12a Abs3MRG idF 3.WÄG §15 Abs4
Rechtssatz: Der dem Vermieter "aufgezwungene" Mieter tritt in den Mietvertrag mit der Maßgabe ein, dass er auf Verlangen des Vermieters jedenfalls den im Sinne § 12 Abs 3 MRG angemessenen Hauptmietzins zu zahlen hat, unabhängig davon, ob mit dem Vormieter eine Pauschalmietzinsvereinbarung bestand oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...