Norm: ABGB §1152 AHbG §4 Abs3HbG §7
Rechtssatz: Mindestlohntarif für Hausbesorger (Einigungsamt Wien 1974): Zur Auslegung des Begriffes "zusätzliches Entgelt". Entscheidungstexte 4 Ob 75/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 75/75 Veröff: Arb 9429 = MietSlg 27570 8 ObA 338/98h Entscheidungstext OGH 28.01.1999 8 ObA 338/98h Vgl... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3
Rechtssatz: Unter andere Dienstleistungen im Sinne des § 4 Abs 3 HbG fallen alle außerordentlichen Reinigungsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Beseitigung übermäßiger Verschmutzungen stehen, wobei es gleichgültig ist, ob diese durch gewollte oder unvorhersehbare Ereignisse, wie etwa eine Generalreparatur, oder durch ungewollte Vorkommnisse, wie etwa einen Wasserrohrbruch, oder durch mißbräuchliche Benutzung entstehen. Weit... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 liteHbG §4 Abs3StVO §93 Abs1
Rechtssatz: Eine über § 93 Abs 1 StVO hinausgehende Reinigungspflicht und Streupflicht des Hausbesorgers - insbesondere also auch eine Verpflichtung zum Säubern und Bestreuen von Verkehrsflächen innerhalb einer Liegenschaft - kann nur durch besondere Vereinbarung im Sinne des § 4 Abs 3 HbG begründet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 16/74 ... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 liteHbG §4 Abs3HbG §12
Rechtssatz: Zu den "Gehsteigen, sofern sie nicht schon in die Berechnung des Entgelts nach § 7 Abs 5 HbG ... einbezogen sind" im Sinne der Mindestlohntarife gehören jedenfalls auch dem Fußgängerverkehr gewidmete Verkehrsflächen im Inneren einer Liegenschaft (Stiegenaufgänge, Zugänge, Verbindungswege und dergleichen). Entscheidungstexte 4 Ob 16/74... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3StVO §93 Abs2StVO §93 Abs5
Rechtssatz: Der Hausbesorger ist nach dem Gesetz zur Erfüllung der die Hauseigentümer nach § 93 Abs 2 StVO treffenden Pflichten nicht verbunden. Nur wenn er nach § 93 Abs 5 StVO bzw § 4 Abs 3 HbG durch Rechtsgeschäft diese den Hauseigentümer treffende Verpflichtung übernimmt, tritt er an die Stelle des Hauseigentümers. Entscheidungstexte 4 Ob 559/... mehr lesen...