Norm
HbG §4 Abs1 Z1 liteRechtssatz
Zu den "Gehsteigen, sofern sie nicht schon in die Berechnung des Entgelts nach § 7 Abs 5 HbG ... einbezogen sind" im Sinne der Mindestlohntarife gehören jedenfalls auch dem Fußgängerverkehr gewidmete Verkehrsflächen im Inneren einer Liegenschaft (Stiegenaufgänge, Zugänge, Verbindungswege und dergleichen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0062933Dokumentnummer
JJR_19740423_OGH0002_0040OB00016_7400000_003