Norm: HbG §30 Abs3MG §19 Abs1 G2b
Rechtssatz: Selbstverständliche Voraussetzung einer auf § 19 Abs 1 MG gestützten Aufkündigung wegen Bedarfes nach einer Hausbesorgerdienstwohnung ist, daß die aufgekündigte Wohnung überhaupt für diesen Zweck verwendet werden darf. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist vom Gericht im Rahmen des Kündigungsstreites zu prüfen. Entscheidungstexte 6 Ob 627/78 ... mehr lesen...
Norm: HbG §30 Abs3HBO 1970 §6 Abs1MG §19 Abs1 G2b
Rechtssatz: Das in der Hausbesorgerordnung - Novelle 1957 festgesetzte Mindestmaß für Hausbesorgerwohnungen in Althäusern gilt nur für solche Dienstwohnungen nicht, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits tatsächlich als Hausbesorgerdienstwohnungen verwendet wurden. Soll hingegen eine andere Wohnung, insbesondere im Wege einer Kündigung nach § 19 Abs 1 MG, erst als Hausbesorgerw... mehr lesen...