Norm
HbG §30 Abs3Rechtssatz
Selbstverständliche Voraussetzung einer auf § 19 Abs 1 MG gestützten Aufkündigung wegen Bedarfes nach einer Hausbesorgerdienstwohnung ist, daß die aufgekündigte Wohnung überhaupt für diesen Zweck verwendet werden darf. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist vom Gericht im Rahmen des Kündigungsstreites zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0063267Dokumentnummer
JJR_19780608_OGH0002_0060OB00627_7800000_001