RS OGH 1978/6/8 6Ob627/78

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Veröffentlicht am 08.06.1978
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Norm

HbG §30 Abs3
MG §19 Abs1 G2b

Rechtssatz

Selbstverständliche Voraussetzung einer auf § 19 Abs 1 MG gestützten Aufkündigung wegen Bedarfes nach einer Hausbesorgerdienstwohnung ist, daß die aufgekündigte Wohnung überhaupt für diesen Zweck verwendet werden darf. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist vom Gericht im Rahmen des Kündigungsstreites zu prüfen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 627/78
    Entscheidungstext OGH 08.06.1978 6 Ob 627/78
    Veröff: ImmZ 1978,255

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0063267

Dokumentnummer

JJR_19780608_OGH0002_0060OB00627_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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