Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 29.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
I. Verfahrensgang: 1. Bisherige behördliche Verfahren Nach Feststellung der Tauglichkeit, Abgabe einer Zivildiensterklärung und Feststellung des Eintrittes der Zivildienstpflicht wurde der Beschwerdeführer mit Bescheid einer näher genannten Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes für den Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 31.03.2020 zugewiesen. 2. Bescheid Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 23.03.2020, Zl. 472506/18/ZD/0320 wurde die Zivildienstleistung des Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 18.08.2020 eine Entschädigung des Einkommensentganges für die Monate April bis inklusive Juni 2020. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass er vor der Absolvierung seines Zivildienstes in Beschäftigung gewesen sei. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes vom 20.07.2020 wurde der Antrag des Beschwerdeführers abgewiesen. Begründend wird darin im Wesentlichen ausgeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 22.07.2020 eine Entschädigung für seinen entstandenen Verdienstentgang für die Monate April und Mai 2020 iHv € 6.156,29. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass § 34b ZDG auf ihn anwendbar sei, weil ein verlängerter Zivildienst nach § 8a Abs. 6 ZDG als außerordentlicher Zivildienst gemäß § 21 Abs. 1 ZDG gelte. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Leiters des Heerespersonalamtes vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 14.05.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 23.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 23.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 11.05.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv EUR 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 27.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 27.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 27.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 11.05.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 22.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 24.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...