Der Beschwerdeführer richtete mit Eingabe vom 22. Juli 1991 an die Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres einen Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht gemäß § 5 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes in der Fassung vor der Zivildienstgesetz-Novelle 1991. Darin erklärte er sich ausdrücklich bereit, für den Fall, daß seinem Antrag stattgegeben werde, Zivildienst zu leisten. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 13. November 1992 stellte die belangte Behörde gemäß § 5 Abs. 4 des... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4 idF 1991/675;ZDG 1986 §76b Abs1 idF 1991/675; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/15 92/11/0271 1 Stammrechtssatz Der Bf hat vor dem 1.1.1992 einen auf Befreiung von der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gerichteten Antrag an die Zivildienstkommission gestellt. Bis zum 31.12.1991 lag keine rechtskräft... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer am 21. Mai 1987, ergänzt am 6. August 1988, einen Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht aus Gewissensgründen an die Zivildienstkommission gestellt hatte. Darüber wurde bis 31. Dezember 1991 keine rechtskräftige Entscheidung getroffen. Mit dem nun angefochtenen Bescheid vom 30. Oktober 1992 sprach die belangte Behörde aus, daß der genannte Antrag des Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4 idF 1991/675;ZDG 1986 §7 Abs1;ZDG 1986 §76b Abs1 idF 1991/675;ZDG 1986 §9 Abs1;ZDG 1986 §9 Abs3;ZDGNov 1991;
Rechtssatz: Der Bf hat vor dem 1.1.1992 einen auf Befreiung von der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gerichteten Antrag an die Zivildienstkommission gestellt. Bis zum 31.12.1991 lag keine rechtskräftige E... mehr lesen...