Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde erstmals am 03.02.2015 mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten für tauglich befunden. 2. Am 03.12.2022 übermittelte der BF per E-Mail ein vollständig ausgefülltes aber nicht unterschriebenes Formular einer Zivildiensterklärung. Ergänzend teilte er mit, dass die Zivildiensterklärung für den Fall gelte, dass er nach der Reevaluation seiner Tauglichke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Oberösterreich vom 14.08.2019 für „Tauglich“ befunden. Am 10.06.2021 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes am 06.09.2021 zugestellt. 2. Mit Schreiben vom 12.07.2021 brachte der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG beim Militärkommando Oberösterreich und wies in einem Begleitschreiben da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 09.05.2020 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. den §§ 7 Abs. 1, 1 Abs. 5, sowie § 9 Abs. 1 Zivildienstgesetz 1986 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zu einer näher genannten Einrichtung zugewiesen. Der Beschwerdeführer hätte im Zeitraum vom XXXX bis XXXX folgende Leistungen zu erbringen: Hilfsdienste im Rettungs-, Krankentransport-und Katastrophenhilfsdienst, im Behindertenservi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Tirol vom 19.09.2017 für „Tauglich“ befunden. Am 17.02.2020 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes am 06.07.2020 zugestellt. Mit Schreiben vom 18.02.2020 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Die belangte Behörde erließ in weitere Folge den nunmehr bekämpften Bescheid, dessen S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 25.11.2019 wurde festgestellt, dass die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 11.11.2019 die Zivildiensterklärung nicht eintreten lassen hat. Begründend angeführt wurde, dass der Beschwerdeführer die Zivildiensterklärung erst nach Zustellung des Einberufungsbefehls eingereicht hat. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer wurde am XXXX für tauglich befun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Tirol vom 27.02.2018 für "Tauglich" befunden. Am 04.12.2018 wurde dem Beschwerdeführer unter GZ. EB GWD A 1969 PiBauKp/PiB, ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes zugestellt. Mit Schreiben vom 20.12.2018 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Die belangte Behörde erließ in weitere Folge den nunmehr b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Bisheriges Verfahren Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom XXXX wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Am 07.09.2017 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zugestellt. Der Termin zur Einberufung wurde in der Folge mit Bescheid vom 10.10.2017 abgeändert. Diese Abänderung wurde mit Bescheid vom 15.01.2018 abermals auf den Einberufungstermin 09.07.2018 abgeändert. Dieser Bescheid vom 15.01.2018 wurde dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Tirol vom 27.11.2015 für "Tauglich" befunden. Am 11.09.2017 wurde dem Beschwerdeführer unter GZ. EB GWD A 2752 Kdo&StbKp/JgB23, ein Einberufungsbefehl für den 08.01.2018 bis 07.07.2018 zugestellt. Mit Schreiben vom 18.09.2017 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Die belangte Behörde erließ in weitere Folge den n... mehr lesen...