Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.03.2020 wurde er gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. 3. In der Folge beantragte der BF für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes eine Pauschalentschädigung.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 27.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang/Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer leistete seinen ordentlichen Zivildienst vom 01.07.2019 bis 31.03.2020 ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurde er gemäß § 8a Abs. 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen und die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30.06.2020 verlängert. Der Beschwerdeführer beantragte für die Dauer des außerordentlichen Zivildienstes Pauscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 29.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...