Der Beschwerdeführer leistete den ordentlichen Zivildienst. Mit Schreiben an den Bundesminister vom 30. September 1998 beantragte er die Feststellung seines "Rechts auf Grundvergütung (Pauschalvergütung) und des Umfanges dieses Rechtsanspruches (zahlenmäßige Höhe)", wie er ihm am 30. September 1998 zustehe. Er führte aus, dass sein rechtliches Interesse "in der Geltendmachung der Ungleichheit im nachfolgenden Höchstgerichtsverfahren" bestehe. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §56;B-VG Art140 Abs1;ZDG 1986 §32 Abs4;
Rechtssatz: Der Zivildiener hat einen Anspruch auf Erlassung eines Bescheides, mit dem über die Höhe der ihm zustehenden Geldbeträge abzusprechen ist. Das schließt die Zulässigkeit eines Individualantrages nach Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG aus (Hinweis VfGH B 12.12.1997, VfSlg 1... mehr lesen...