RS Vwgh 1999/7/1 99/11/0045

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1999
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
44 Zivildienst

Norm

AVG §56;
B-VG Art140 Abs1;
ZDG 1986 §32 Abs4;

Rechtssatz

Der Zivildiener hat einen Anspruch auf Erlassung eines Bescheides, mit dem über die Höhe der ihm zustehenden Geldbeträge abzusprechen ist. Das schließt die Zulässigkeit eines Individualantrages nach Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG aus (Hinweis VfGH B 12.12.1997, VfSlg 15064/1997).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999110045.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten