Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §27;
Rechtssatz: Primäre Voraussetzung für einen Anspruch auf Quartiergeld ist, dass der Zivildienstleistende während des Zivildienstes nicht die eigene Wohnung, sondern eine andere Unterkunft benützt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988110016.X03 Im RIS seit 05.02.2007 mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §27;ZDG 1986 §34;ZDG 1986 §34a;
Rechtssatz: Das Zivildienstgesetz sieht zum einen Leistungen zu dem Zweck vor, dem Zivildienstleistenden die bisherige Wohnung zu erhalten (die Wohnkostenbeihilfe gem § 34 ZDG; Hinweis auf E 27.10.1987, 87/11/0080), und zum anderen - sofern nicht der Bund oder der Rechtsträger der Einrichtung für seine Unterbringung sorgt (§ 25 Abs 2 und § 34 a A... mehr lesen...