RS Vwgh 1988/10/18 88/11/0016

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §27;

Rechtssatz

Primäre Voraussetzung für einen Anspruch auf Quartiergeld ist, dass der Zivildienstleistende während des Zivildienstes nicht die eigene Wohnung, sondern eine andere Unterkunft benützt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110016.X03

Im RIS seit

05.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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