Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (fortan: belangte Behörde) vom XXXX , wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers rechtskräftig festgestellt. 1. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (fortan: belangte Behörde) vom römisch XXXX , wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers rechtskräftig festgestellt. 2. Mit Zuweisungsbescheid vom XXXX , zugestellt am XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.11.2014 wurde die Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers festgestellt. Mit Strafverfügung vom 20.06.2017 wurde der Beschwerdeführer wegen unerlaubten Unterbrechens seines Dienstes an der Rezeption, nicht ordnungsgemäßen Kümmerns um eine Person, Einlegen einer Rauchpause und regelmäßigen starken Alkoholgeruches zur Leistung einer Geldstrafe verpflichtet. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 26.03.2020 verpflichtet, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Zuweisungsbescheid vom 14.08.2020 der Einrichtung „ROTES KREUZ“ zur Ableistung des Zivildienstes von 01.12.2020 bis 31.08.2021 zugewiesen. 2. Am 20.01.2021 und am 17.02.2021 (2 Tage) war der BF krankheitsbedingt vom Dienst abwesend. 3. Am 01.03.2021 informierte die Einrichtung die Zivildienstserviceagentur (ZISA) und ersuchte um Einleitung eines Nichteinrechnungsverfahrens, weil der BF nicht spätestens b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZD) vom 05.03.2019 der Einrichtung „ XXXX “ mit 01.07.2019 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. Der BF hat seinen Zivildienst angetreten und wurde dieser gemäß § 8a Abs.6 ZDG von 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 verlängert. 2. Mit E-Mail vom 07.01.2020 teilte die Einrichtung der ZD mit, dass der BF der Weisung der Einrichtung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 04.09.2019 wurde gemäß § 15 Abs. 2 Z 3 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) festgestellt, dass der Zeitraum von 11.07.2019 bis 24.07.2019 (14 Tage) nicht in die mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 24.04.2019 verfügte Zeit der Leistung des ordentlichen Zivildienstes von 01.07.2019 bis 27.02.2020 eingerechnet werde. Begründend wird darin ausgeführt, dass der Beschwerdeführer... mehr lesen...