Entscheidungen zu § 36 WFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/19 86/05/0092

Nachdem der Beschwerdeführerin zuletzt mit Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 30. Dezember 1984 für die Zeit vom 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1985 auf Grund des § 15 des Wohnbauförderungsgesetzes 1968 in Verbindung mit der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 1981, LGBl. Nr. 53, Wohnbeihilfe in der Höhe von S 1.351 pro Monat gewährt worden war, wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf weitere Gewährung einer Wohnbeihilfe mit Bescheid de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1991

RS Vwgh 1991/2/19 86/05/0092

Index: L83001 Wohnbauförderung Burgenland98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §36;WohnbeihilfenV Bgld 1985 §1 Abs1;
Rechtssatz: Betriebskosten sind nicht Teil des Wohnungsaufwandes. Eine wesentliche Verschlechterung wirtschaftlicher Verhältnisse kann auch durch das Steigen bestimmter Ausgaben, wie zB der Betriebskosten eintreten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1991

RS Vwgh 1991/2/19 86/05/0092

Index: L83001 Wohnbauförderung Burgenland98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §36;WohnbeihilfenV Bgld 1985 §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/05/0105 E 18. November 1986 RS 2 Stammrechtssatz Daß nach § 36 Abs 2 WFG 1984 die Gewährung von Wohnbeihilfe bei Eigentumswohnungen udgl eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt der Förderung bzw des (wirtschaftlichen) Erwerb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1991

RS Vwgh 1991/2/19 86/05/0092

Index: L83001 Wohnbauförderung Burgenland98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §36;WohnbeihilfenV Bgld 1985 §1 Abs1;
Rechtssatz: Gerade bei einer ungünstigen wirtschaftlichen Situation des Beihilfenwerbers kann unter Umständen auch eine konkrete höhere Belastung durch Betriebskosten zu einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse führen. European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1991

RS Vwgh 1991/2/19 86/05/0092

Index: L83001 Wohnbauförderung Burgenland98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §36;WohnbeihilfenV Bgld 1985 §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/05/0105 E 18. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz "Wirtschaftliche Verhältnisse" iS des § 36 Abs 2 WFG 1984 erfassen nicht etwa nur das Einkommen, sondern auch Vermögensverhältnisse, regelmäßige Zuwendungen, aber auch (zusätzliche) Ausgaben. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1991

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