RS Vwgh 1991/2/19 86/05/0092

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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L83001 Wohnbauförderung Burgenland
98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1984 §36;
WohnbeihilfenV Bgld 1985 §1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/05/0105 E 18. November 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Daß nach § 36 Abs 2 WFG 1984 die Gewährung von Wohnbeihilfe bei Eigentumswohnungen udgl eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt der Förderung bzw des (wirtschaftlichen) Erwerbes der Wohnung voraussetzt, gilt gem § 55 WFG 1984 auch für Förderungen nach früheren Gesetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986050092.X01

Im RIS seit

19.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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