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L83001 Wohnbauförderung BurgenlandNorm
WFG 1984 §36;Rechtssatz
Betriebskosten sind nicht Teil des Wohnungsaufwandes. Eine wesentliche Verschlechterung wirtschaftlicher Verhältnisse kann auch durch das Steigen bestimmter Ausgaben, wie zB der Betriebskosten eintreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986050092.X03Im RIS seit
19.02.1991Zuletzt aktualisiert am
19.02.2010