RS Vwgh 1991/2/19 86/05/0092

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

L83001 Wohnbauförderung Burgenland
98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1984 §36;
WohnbeihilfenV Bgld 1985 §1 Abs1;

Rechtssatz

Betriebskosten sind nicht Teil des Wohnungsaufwandes. Eine wesentliche Verschlechterung wirtschaftlicher Verhältnisse kann auch durch das Steigen bestimmter Ausgaben, wie zB der Betriebskosten eintreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986050092.X03

Im RIS seit

19.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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