Index
L83001 Wohnbauförderung BurgenlandNorm
WFG 1984 §36;Rechtssatz
Gerade bei einer ungünstigen wirtschaftlichen Situation des Beihilfenwerbers kann unter Umständen auch eine konkrete höhere Belastung durch Betriebskosten zu einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986050092.X04Im RIS seit
19.02.1991Zuletzt aktualisiert am
19.02.2010