RS Vwgh 1991/2/19 86/05/0092

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

L83001 Wohnbauförderung Burgenland
98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1984 §36;
WohnbeihilfenV Bgld 1985 §1 Abs1;

Rechtssatz

Gerade bei einer ungünstigen wirtschaftlichen Situation des Beihilfenwerbers kann unter Umständen auch eine konkrete höhere Belastung durch Betriebskosten zu einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986050092.X04

Im RIS seit

19.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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