Der Beschwerdeführer stand als Unteroffizier in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. In den im Beschwerdefall relevanten Tatzeiträumen war er bei der Xkompanie/Pionierbataillon Y (XKp/PiB Y) als Kommandant einer Brückentransportgruppe eingeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung vom 2. März 2005 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe 1. als eingeteilter Gruppenkommandant b... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs3 impl;HDG 1985 §5 Abs1;HDG 1985 §6 Abs3;HDG 1994 §5 Abs1 idF 1998/I/099;HDG 1994 §5 Abs1;HDG 1994 §6 Abs3;HDG 2002 §5 Abs1;
Rechtssatz: In Bezug auf die Regelung des Zusammentreffens mit gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlungen unterscheidet sich das HDG 2002 grundsätzlich von den dies... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Jänner 1995 stellte der Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 4 des Zivildienstgesetzes (ZDG) fest, dass die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 7. April 1994 den gesetzlichen Anforderungen des § 2 Abs. 1 ZDG entspreche und der Beschwerdeführer mit diesem Tag gemäß § 2 Abs. 2 ZDG zivildienstpflichtig sei. In der Folge leistete der Beschwerdeführer seinen ordentlichen Zivildienst in der Zeit vom 5. Februar bis zum 31. Dezember 1996. In einem an d... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §6 Abs3 Z1;ZDG 1986 §6 Abs3 Z2;ZDG 1986 §6 Abs3 Z3;ZDG 1986 §6;
Rechtssatz: Wie sich aus der Entstehungsgeschichte des § 6 ZDG ergibt, sieht diese Regelung zwei Möglichkeiten des Ausscheidens aus der Zivildienstpflicht vor. Einerseits kommt ein Widerruf der Zivildiensterklärung (vor der Novelle BGBl. Nr. 187/1994: der Erklärung, die Erfüllung der Wehrpflicht ni... mehr lesen...