Mit zwei Bescheiden des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 10. Dezember 2003 wurde gemäß § 63 Abs. 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102 (AWG 2002), für zwei von der beschwerdeführenden Partei betriebene Deponien eine Deponieaufsicht bestellt. Adressat dieser Bescheide ist (neben dem Deponieaufsichtsorgan) die beschwerdeführende Partei. Gegen diese Bescheide wurden Berufungen erhoben. Diese Berufungen wurden auf Kopfpapier der "B Bau GesmbH" verfasst, sind in der... mehr lesen...
Mit zwei Bescheiden des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 10. Dezember 2003 wurde gemäß § 63 Abs. 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102 (AWG 2002) für zwei von der beschwerdeführenden Partei betriebene Deponien eine Deponieaufsicht bestellt. Adressat dieser Bescheide ist (neben dem Deponieaufsichtsorgan) die beschwerdeführende Partei. Gegen diese Bescheide wurden Berufungen erhoben. Diese Berufungen wurden auf Kopfpapier der beschwerdeführenden Partei verfasst, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §38 Abs8;AWG 2002 §38;AWG 2002 §63 Abs3;AWG 2002 §63;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/07/0083 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/07/0080 E 8. Juli 2004 RS 1 Stammrechtssatz § 38 AWG 2002 regelt die Verfahrenskonzentration und die Zuständigkeit in Genehmi... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/07/0081 Rechtssatz: § 38 AWG 2002 regelt die Verfahrenskonzentration und die Zuständigkeit in Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für Behandlungsanlagen, zu denen auch Deponien gehören. § 63 Abs. 3 AWG 2002, der die Bestellung einer Deponieaufsicht regelt, ermöglicht diese Bestellung auch außerhalb eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens im Sinne des § 38 AWG 2002. § 38 Abs. 8 AWG 2002 beruft... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde Dkfm. K gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 lit. a in Verbindung mit § 70 Abs. 3 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993, zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bei der ursprünglich als Beschwerdeführerin einschreitenden E AG ab 1. August 1994, 0.00 Uhr, bis 30. April 1995, 24.00 Uhr, bestellt. Dieser Bestellung war die Bestellung von Dkfm. P zum Regierungskommissär bis 7. April 1994 und Dkfm. K ab 7. April 1994 sowie die bescheidmäßige Untersag... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Beurteilung der "Erfüllbarkeit von dessen Verpflichtungen" iSd § 63 Abs 3 BWG 1993 muss grundsätzlich auch zukunftsorientiert erfolgen, da nur auf diese Weise dem Zweck der
Norm: entsprochen werden kann (mit ausführlicher
Begründung: ). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1994... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §63 Abs3;
Rechtssatz: Unter der "Gewährleistung der Funktionsfähigkeit" iSd § 63 BWG 1993 ist auch nach der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang (§ 6 ABGB) mehr zu verstehen als ein Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Hätte der Gesetzgeber tatsächlich eine allein auf einen Stichtag bezogene Betrachtung anordnen wollen, hätt... mehr lesen...