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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
BWG 1993 §63 Abs3;Rechtssatz
Unter der "Gewährleistung der Funktionsfähigkeit" iSd § 63 BWG 1993 ist auch nach der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang (§ 6 ABGB) mehr zu verstehen als ein Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Hätte der Gesetzgeber tatsächlich eine allein auf einen Stichtag bezogene Betrachtung anordnen wollen, hätte er andere Worte wählen können. Vor allem aber spricht gegen eine solche Auslegung, dass der Zweck der im Dienste der Bankenaufsicht entfalteten Tätigkeit des Bankprüfers ua der Gläubigerschutz ist und überdies auch das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionierenden Bankwesen keine rein statische Betrachtung nahelegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994170377.X02Im RIS seit
25.01.2001