Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX meldete die Beschwerdeführerin, eine (ehemalige) Bedienstete des Österreichischen Bundesheeres, sich zu einer freiwilligen Waffenübung gemäß §§ 22 und 39 WG 2001 vom XXXX bis zum XXXX . Diese Meldung wurde vom mob-verantwortlichen Kommando mit Stellungnahme vom XXXX befürwortet. Die Eignung der Wehrpflichtigen und der Bedarf seien gegeben. 1. Mit Schreiben vom römisch 40 meldete di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Einberufungsbefehl des Heerespersonalamts (in Folge: belangte Behörde) vom XXXX wurde die Beschwerdeführerin gemäß §§ 21 und 24 Abs. 1 iVm § 39 Abs. 1 und 2a WG 2001 zu einer vom XXXX bis zum XXXX dauernden Milizübung beim Österreichischen Bundesheer einberufen. 1. Mit Einberufungsbefehl des Heerespersonalamts (in Folge: belangte Behörde) vom römisch 40 wurde die Beschwerdeführerin gemäß Paragraphen... mehr lesen...