Entscheidungen zu § 36 WG 2001

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2000/3/30 8Ob90/00v

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob ein Geldinstitut auf die Richtigkeit einer früher abgegebenen Selbstauskunft des Kreditnehmers vertrauen dürfe, betrifft eine Frage des jeweiligen Einzelfalles und damit keine im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Frage. Überdies wäre der Beklagte verpflichtet gewesen, von sich aus allfällige rechtserhebliche Änderungen bekannt zu geben. Wenn er dies zunächst unterlassen hat, kann daraus kein Mitverschul... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.03.2000

TE OGH 1998/2/24 1Ob31/98k

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr.Peter Zwach, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Sabine S*****, vertreten durch Dr.Josef Peissl und Mag.Klaus Rieger, Rechtsanwälte i... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.1998

RS OGH 1998/2/24 1Ob31/98k, 8Ob90/00v

Norm: ABGB §151 Abs2ABGB §983BWG §36
Rechtssatz: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, das Einkommen einer knapp Neunzehnjährigen bei Gewährung eines Kredits mit monatlichen Rückzahlungsraten von etwa S 2.000,-- über deren bzw die Angaben des Dienstgebers hinaus zu überprüfen. Auch aus § 36 BWG ergibt sich keine derartige Sorgfaltspflicht. Eine Einkommensprüfung zum Schutz eines (dann) Volljährigen ist überhaupt nicht vorgesehen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1998

RS OGH 1958/3/11 5Os624/57

Norm: JWG §36
Rechtssatz: Der Vater des Minderjährigen wird straffällig, wenn er ihn - sei es auch nur auf kurze Zeit - von der Pflegestelle entfernt. Entscheidungstexte 5 Os 624/57 Entscheidungstext OGH 11.03.1958 5 Os 624/57 Veröff: JBl 1958,410 = EvBl 1958/207 S 329 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1958

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