Beachte VwSen-103650 v. 11.4.1996; VwSen-310055 v. 26.1.1996; VwSen-310057 v. 7.2.1996; Rechtssatz: Das aufgehobene Straferkenntnis vom 9.12.1994 lastete die Tat mit einem das Bestimmtheitsgebot des § 44a Z1 VStG (in dem von der Judikatur des VwGH entwickelten Verständnis) verletzenden Alternativvorwurf an ("nicht so gelagert bzw. behandelt"). Auch die das zugrundeliegende Strafverfahren als erste Verfolgungshandlung einleitende Aufforderung zur Rechtfertigung vom 19.10.1994 enthielt... mehr lesen...
Beachte S.a. VwSen-310055/4/Ga/La v. 26.1.1996; VwSen-220311/26/Gu/Atz v. 12.12.1995; VwSen-260152/5/Wei/Bk v. 7.9.1995 Rechtssatz: Die Strafhöhe begründend hält die belangte Behörde zutreffend fest, daß die Höchststrafe bei Übertretungen des § 17 Abs.1 AWG 500.000 S beträgt und die über die Beschuldigte verhängte Geldstrafe von 50.000 S in diesem Fall die gesetzliche Mindeststrafe darstellt. Für die Bemessung der Geldstrafe seien die geschätzten und der Beschuldigten vorgehaltenen p... mehr lesen...
Rechtssatz: Die - wenn auch von behördlicher Seite zu verschiedenen Zeitpunkten realisierte - Nichtbefolgung eines Behandlungsauftrages stellt kein fortgesetztes Delikt, sondern ein Unterlassungsdelikt mit der Wirkung eines Dauerdeliktes dar, weil die Tathandlung nicht bloß in der Nichtvornahme des gebotenen Tuns, sondern fortdauernd in der Aufrechterhaltung der unterlassenen Erfolgsabwendung besteht. Die Nichtbefolgung zweier Behandlungsaufträge ist daher gemäß § 22 VStG nebeneinander zu ... mehr lesen...
Im Spruchteil c) des angefochtenen Straferkenntnisses wurde Herrn G P vorgeworfen, es als zur Vertretung der N GmbH nach außen Berufener (§9 VStG) zu verantworten zu haben, daß laut dienstlicher Wahrnehmung von Organen des Magistrates der Stadt xx vom 12.11.1990 im Lager der genannten Gesellschaft in xx, Ggasse das kosmetische Mittel "Urstoff-Zahnpasta" durch Importieren und Lagern in Verkehr gebracht wurde, wobei nicht das vorgeschriebene Kennzeichenselement (§3 Abs3 Z2) der Verordnung... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter "In Verkehr bringen" von kosmetischen Mitteln ist nicht bloß die Abgabe an den Letztverbraucher zu verstehen, sondern bereits das Importieren und das Bereithalten für eine nachfolgende Verkaufstätigkeit in entsprechenden Lagern. mehr lesen...