Entscheidungsgründe: Die B***** AG (B*****), über deren Vermögen am 17. 3. 1995 der Konkurs eröffnet wurde, betrieb seit 1956 Bankgeschäfte. Kollektivvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder waren Reinhard F***** und Erhard W*****. Seit 15. 11. 1994 gehörte auch Mag. Georg R***** dem Vorstand an. Reinhard F***** und Erhard W***** wurden am 22. 1. 1995 abberufen. Das Haftkapital der BHI entwickelte sich wie folgt: 1986: 51 Mio S, 1987: 77 Mio S, 1988: 82 Mio S, 1989: 88 Mio S... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 AVBWG §27 Abs5BWG idF BGBl 1996/445 §27 Abs7KWG §13 Abs3
Rechtssatz: Ein den Großveranlagungsbestimmungen widersprechender Kreditvertrag ist nicht schon wegen dieses Verstoßes nichtig. Entscheidungstexte 6 Ob 287/00z Entscheidungstext OGH 27.09.2001 6 Ob 287/00z Veröff: SZ 74/167 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Begründung: Die mj Nathalie ist das eheliche Kind des Andreas und der Rosa Maria H*****, deren Ehe am 12. 7. 1994 geschieden wurde. Nach der Trennung der Eheleute wurde die Obsorge mit Beschluss vom 8. 2. 1994 dem Vater zuerkannt. Die von der Mutter zu leistenden Unterhaltsbeiträge wurden zuletzt mit Beschluss vom 4. 9. 1996 auf 2.600 S monatlich erhöht. Am 17. 3. 1998 wurde Nathalie in Heimpflege übernommen. Am 26. 3. 1999 wurde sie aus der Heimpflege entlassen und lebt seith... mehr lesen...
Begründung: Der mj David ist das uneheliche Kind des Franz E***** und der Karin D*****. Mit Beschluss vom 10. 8. 1987 wurde der Vater zum Vormund bestellt. Der Vater gab seinem Sohn auch seinen Familiennamen. Am 30. 8. 1993 wurde David in Heimpflege genommen. Mit Beschluss vom 11. 10. 1996 wurde die Obsorge dem Vater entzogen und die Jugendwohlfahrtsbehörde zum Vormund des Minderjährigen bestellt. Am 10. 7. 1997 wurde er aus der Heimpflege zu den väterlichen Großeltern entlass... mehr lesen...
Begründung: Der Mutter wurde am 28. 11. 1997 die Obsorge für die Minderjährige entzogen. Die Obsorge wurde der mütterlichen Großmutter übertragen. Sowohl die Mutter als auch der Vater des Kindes sind geldunterhaltspflichtig. Es wurden Unterhaltsvorschüsse gewährt. Die mütterliche Großmutter bezieht seit 1. 9. 1998 Verwandtenpflegegeld gemäß § 27 Abs 6 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz (Wr JWG). Der Mutter wurde am 28. 11. 1997 die Obsorge für die Minderjährige entzogen. Die Obsorge... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs5WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Während nach § 27 Abs 1 Wr JWG "Pflegeeltern" (Pflegepersonen) zur Durchführung der vollen Erziehung auf Antrag zur Erleichterung der mit der Pflege verbundenen Lasten Pflegegeld gebührt, diesen also ausdrücklich ein Rechtsanspruch zuerkannt wird, statuiert § 27 Abs 6 Wr JWG, dass (sonstigen) Personen, die mit den von ihnen betreuten Kindern bis zum dritten Grad verwandt oder verschwä... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs5WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Bloß freiwillig gewährte Zuschüsse welcher Art immer treffen den Jugendwohlfahrtsträger jedenfalls nur wirtschaftlich, aber nicht "nach der Rechtslage". Dass dies - je nach dem anzuwendenden Landesrecht - zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, ist eine von den jeweiligen Landesgesetzgebern rechtspolitisch gewollte normative Ausgestaltung, deren Änderung der Gesetzgebung und nic... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. 1. 1990 außer der Ehe der Martina H***** und des Christian H***** geborene minderjährige Thomas befindet sich bereits seit Geburt bei den väterlichen Großeltern, denen mit Beschluss des Erstgerichtes vom 28. 3. 1990 auch die Obsorge übertragen wurde, welche gleichzeitig der Mutter entzogen wurde. Grund hiefür waren gesundheitliche Probleme der Mutter (psychiatrische Erkrankungen; entsprechende stationäre Aufenthalte; Verkehr im Suchtgiftmilieu); auf Grund... mehr lesen...