Rechtssatz: Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß nach Ansicht des Verwaltungssenates immer dann, wenn der Übernehmer von gefährlichen Abfällen oder Altölen die entsprechende Meldung über eine solche Übernahme nicht fristgerecht dem zuständigen Landeshauptmann erstattet, jeweils eine Verwaltungsübertretung begangen wird. Es käme daher für solche Gesetzesverstöße grundsätzlich der § 22 Abs. 1 VStG zur Anwendung, demzufolge die Strafen nebeneinander zu verhängen sind, wenn jemand durch versc... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist die nicht fristgerechte Vorlage der Begleitscheine durch den Beschuldigten erwiesenermaßen darauf zurückzuführen, daß von den Übergebern die erforderlichen Eintragungen nicht gemacht und auch keine Unterschrift geleistet wurde, ist der Beschuldigte von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung der nicht fristgerechten Übermittlung der Begleitscheine exkulpiert (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...