Entscheidungsgründe: In der Exekutionssache 10 E 59/71 des Erstgerichtes wurde für die am 11. 7. 1973 versteigerte Liegenschaft des Verpflichteten Hans B*****, EZ 255 KG *****, ein Meistbot von 5,200.000 S erzielt. Bei der am 7. 11. 1973 abgehaltenen Tagsatzung zur Verteilung dieses Meistbotes samt Meistbots- und Fruktifikatszinsen meldete die beklagte Partei aufgrund der unter COZ 13, 15 und 16 für die Gesamtforderung von 1,114.416 S einverleibten Pfandrechte die restliche Forderun... mehr lesen...
Norm: EO §223 Abs3RBG 1971 allgWWG §19 Abs5
Rechtssatz: Im Falle einer Meistbotszuweisung gem § 19 Abs 5 WWG besteht kein Anspruch auf Zahlungsbegünstigung nach dem Rückzahlungsbegünstigungsgesetz (Kontravotum 51, 66). Entscheidungstexte 3 Ob 208/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 208/73 Veröff: EvBl 1974/124 S 268 = MietSlg 25448 ... mehr lesen...
Norm: WWG §19 Abs5
Rechtssatz: Diese bewußt den Wohnhauswiederaufbaufonds begünstigte Bestimmung muß namentlich bei Bedachtnahme auf das Bestehen mehrfacher anderweitiger Möglichkeiten einer vorzeitigen Fälligstellung nach dem WWG (und WFG 1968) dahin ausgelegt werden, daß im Falle einer Zwangsversteigerung der Wohnhauswiederaufbaufonds seine pfandrechtlich sichergestellten Forderungen sofort und im vollen Umfang durch Barzahlung zu erhalten ha... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs7WWG §19 Abs5
Rechtssatz: Der Ersteher einer mit einem Pfandrecht des WWF belasteten Liegenschaft hat, sofern die Forderung des WWF in der Verteilungsmasse Deckung findet und daher durch Barzahlung zu berichtigen ist, keinen Anspruch auf Mehrleistungsvergütung im Sinne des § 15 Abs 7 WWG. Entscheidungstexte 7 Ob 87/70 Entscheidungstext OGH 27.05.1970 7 Ob 87/70... mehr lesen...
Das Erstgericht wies einen auf Zahlung von 2000 S samt Anhang gerichteten Teil des Klagebegehrens mit Beschluß zurück (diese Entscheidung erwuchs in Rechtskraft) und das auf Zahlung von 34.071.87 S samt Anhang gerichtete Restbegehren auf Grund folgender Feststellungen ab: Der Kläger habe zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von 24.600 S s. A. gegen den Schuldner Walter E. verschiedene Exekutionen geführt, darunter auch eine solche durch Zwangsverwaltung der dem Walter... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf7a ffWWG §19 Abs5
Rechtssatz: Der Fonds kann bei Versteigerung von Liegenschaftsanteilen gegenüber dem betreibenden Gläubiger auch hinsichtlich des im Meistbot Deckung findenden Forderungsteils auf Barzahlung verzichten und sich mit der Übernahme durch den Ersteher einverstanden erklären. Die Verletzung einer solchen Zusage macht den Fonds schadenersatzpflichtig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2bWWG §19 Abs5
Rechtssatz: Zur Unzeit bei einer mit einem Wohnhauswiederaufbaudarlehen belasteten Liegenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 99/61 Entscheidungstext OGH 27.03.1961 3 Ob 99/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0038331 Dokumentnummer JJR_19610327_OGH00... mehr lesen...
Norm: EO §162EO §163WWG §15 Abs8WWG §19 Abs5
Rechtssatz: Anpassung der Versteigerungsbedingungen an die zwingende Bestimmung des § 19 Abs 5 WWG mit ihrer Sonderregelung der Berichtigung oder Übernahme pfandrechtlich sichergestellter Fondsforderungen als eine öffentliche Last (wie JBl 1957,457). Mögliche Bedeutung des § 15 Abs 8 WWG für den Inhalt der Versteigerungsbedingungen und die Schätzung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WWG §19 Abs5
Rechtssatz: Der § 19 Abs 5 WWG hat mit seiner Sonderregelung der Berichtigung oder Übernahme pfandrechtlich sichergestellter Fondsforderungen im Zwangsversteigerungsverfahren eine Last öffentlich-rechtlicher Natur geschaffen, der der Ersteher keinesfalls entgehen kann, gleichgültig, ob eine bezügliche Bestimmung in die Versteigerungsbedingungen aufgenommen wurde oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...