Begründung: Gegen Herta S*** wurde vom Erstgericht ein Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters eingeleitet. Dr. Johannes R*** wurde zum einstweiligen Sachwalter unter anderem zur Vermögensverwaltung bestellt (AS 54 ON 22, AS 27 ON 9). Mit Beschluß vom 19.10.1989 ersuchte das Erstgericht die Ö*** L*** und die E*** Ö*** S***-C*** näher bezeichnete Sparbücher zu vinkulieren (Punkt 1 und 2 des erstgerichtlichen Beschlusses) und ermächtigte den einstweiligen Sachwalter ohne Rüc... mehr lesen...
Norm: KWG 1979 §18 Abs6
Rechtssatz: Die fehlende Legitimation durch Losungswort wird bei Spareinlagen vom KWG ausdrücklich als unbedeutend erklärt. Leistet die Kreditunternehmung dennoch nicht, weil sie die Einantwortung oder die gerichtliche Verfügungsermächtigung nicht als ausreichend ansieht muß der Rechtsweg beschritten werden. Entscheidungstexte 7 Ob 623/90 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 EKWG §18 Abs6
Rechtssatz: Ein Sparer, der ein in fremder Sprache verfaßtes Losungswort vereinbart, muß nicht damit rechnen, daß die Auszahlung schon bei ungefährer phonetischer Nennung oder gar bei einer unrichtigen Übersetzung des Losungswortes, was vom Schalterbediensteten nicht überprüft werden konnte, erfolgt. Vielmehr kann er damit rechnen, daß eine genaue Angabe des Losungswortes (Buchstabierung oder Niederschrift) verlan... mehr lesen...