RS OGH 1990/10/11 7Ob623/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1990
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Norm

KWG 1979 §18 Abs6

Rechtssatz

Die fehlende Legitimation durch Losungswort wird bei Spareinlagen vom KWG ausdrücklich als unbedeutend erklärt. Leistet die Kreditunternehmung dennoch nicht, weil sie die Einantwortung oder die gerichtliche Verfügungsermächtigung nicht als ausreichend ansieht muß der Rechtsweg beschritten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0065939

Dokumentnummer

JJR_19901011_OGH0002_0070OB00623_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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