Norm
KWG 1979 §18 Abs6Rechtssatz
Die fehlende Legitimation durch Losungswort wird bei Spareinlagen vom KWG ausdrücklich als unbedeutend erklärt. Leistet die Kreditunternehmung dennoch nicht, weil sie die Einantwortung oder die gerichtliche Verfügungsermächtigung nicht als ausreichend ansieht muß der Rechtsweg beschritten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0065939Dokumentnummer
JJR_19901011_OGH0002_0070OB00623_9000000_002