Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 14. 10. 2004 während Arbeiten an einer Glasfassade einen Arbeitsunfall. Er nimmt den Beklagten - unter Anrechung eines Mitverschuldens von einem Drittel - auf Zahlung von 10.000 EUR Schmerzengeld in Anspruch und begehrt die Feststellung seiner Haftung für alle künftigen Schäden aus dem Unfall im Ausmaß von zwei Dritteln. Der auf der Baustelle als Baustellenkoordinator eingesetzte Beklagte sei auch am Unfallstag für die Einhaltung der Arbeitn... mehr lesen...
Norm: BauKG §2 Abs4BauKG §2 Abs5BauKG §8 Abs1BauKG §8 Abs2
Rechtssatz: Das BauKG unterscheidet in zeitlicher Hinsicht zwischen a) der Vorbereitungsphase vom Beginn der Planungsarbeiten bis zur Auftragsvergabe, b) der Ausführungsphase von der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten und c) der Phase späterer Arbeiten am Bauwerk, in die Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch fallen. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: BauKG §2 Abs5
Rechtssatz: Der Abschluss der Ausführungsphase eines Bauwerks fällt mit dem Abschluss der Bauarbeiten zusammen. Dieser Zeitpunkt ist jedenfalls dann erreicht, wenn die Baustelle geräumt ist und der Bauherr das errichtete Bauwerk zur Nutzung übernommen hat. Entscheidungstexte 4 Ob 11/08h Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 11/08h ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170BauKG §2 Abs5BauKG §3 Abs1BauKG §8
Rechtssatz: Der „Abschluss der Bauarbeiten" iSd § 2 Abs 5 BauKG muss mit der mängelfreien Vollendung eines Werks nach § 1170 ABGB nicht zusammenfallen. Mängelbehebungsarbeiten aufgrund eines vertraglichen Erfüllungsanspruchs nach Räumung der (ursprünglichen) Baustelle und Übergabe des Bauwerks zur Nutzung an den Bauherrn sind „spätere Arbeiten" iSd § 8 BauKG. Solche Arbeiten ziehen bei Zutreffe... mehr lesen...