Norm
BauKG §2 Abs4Rechtssatz
Das BauKG unterscheidet in zeitlicher Hinsicht zwischen a) der Vorbereitungsphase vom Beginn der Planungsarbeiten bis zur Auftragsvergabe, b) der Ausführungsphase von der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten und c) der Phase späterer Arbeiten am Bauwerk, in die Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch fallen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123248Im RIS seit
10.04.2008Zuletzt aktualisiert am
02.03.2015