Norm
BauKG §2 Abs5Rechtssatz
Der Abschluss der Ausführungsphase eines Bauwerks fällt mit dem Abschluss der Bauarbeiten zusammen. Dieser Zeitpunkt ist jedenfalls dann erreicht, wenn die Baustelle geräumt ist und der Bauherr das errichtete Bauwerk zur Nutzung übernommen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123249Dokumentnummer
JJR_20080311_OGH0002_0040OB00011_08H0000_003