Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) ist am XXXX im Zuge einer amtswegigen Überprüfung der Verdacht entstanden, dass die XXXX unter XXXX einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf bereitstellt, ohne diesen bei der belangten Behörde angezeigt zu haben. Mit Schreiben vom XXXX teilte die belangte Behörde ihr mit, dass gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G (idF BGBl. I Nr. 86... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23. Juli 2019 stellte die belangte Behörde mit Spruchpunkt 1. gemäß § 60 und § 61 Abs 1 AMD-G, fest, dass der XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Anbieter des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „ XXXX ", abrufbar unter der Internetadresse https:// XXXX , die Bestimmung des § 31 Abs 3 Z 2 AMD-G dadurch verletzt habe, dass der in diesem audiovisuellen Mediendienst auf Abruf am 13. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 15.07.2019 teilte die XXXX (Beschwerdeführerin) der KommAustria (belangte Behörde) mit, dass die XXXX 9,6% der Anteile (und 9,9% der Stimmrechte) ihrer indirekten Alleineigentümerin, der XXXX , erworben habe. Davon habe der Konzern am 29.05.2019 Kenntnis erlangt. 2. Hierauf leitete die belangte Behörde mit Schreiben vom 24.10.2019 ein Rechtsverletzungsverfahren gegen die Beschwerdeführerin wegen des Verdachts einer Verlet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX wurde der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) durch die XXXX zu einem Antrag zur Erlangung einer Rundfunkzulassung mitgeteilt, dass die XXXX mit Sitz in XXXX der Anteile (und XXXX der Stimmrechte) an ihrer indirekten Alleingesellschafterin, der XXXX , erworben habe. Davon habe der Konzern am XXXX Kenntnis erlangt. 2. Die XXXX ist auch indirekte Alleingesellschafterin der hier beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 15.07.2019 wurde der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) durch die XXXX zu einem Antrag zur Erlangung einer Rundfunkzulassung mitgeteilt, dass die XXXX . mit Sitz in Mailand 9,6% der Anteile (und 9,9% der Stimmrechte) ihrer indirekten Alleingesellschafterin, der XXXX , erworben habe. Davon habe der Konzern am 29.05.2019 Kenntnis erlangt. 2. Die XXXX ist auch indirekte Alleingesellsc... mehr lesen...
Schlagworte Anzeigepflicht Behebung der Entscheidung ersatzlose Behebung Gültigkeit Kassation mündliche Verhandlung Rechtsnachfolger Redaktionsstatut Vorlagepflicht Zulassung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BVWG:2020:W234.2222948.1.00 Im RIS seit 28.01.2021 Zuletzt aktualisiert am 28.01.2021 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen §§ 60, 61 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 7 AMD-G wegen der verspäteten Anzeige einer spätestens XXXX erfolgten Änderung der Eigentumsverhältnisse bei der XXXX (in Folge: "Beschwerdeführerin") leitete die KommAustria (in Folge: "belangte Behörde") ein Verfahren zur Feststellung von Rechtsverletzungen ein. Eine zunächst von der Beschwerdeführerin angekündigte Veränderung ihrer Eigentumsverhältnisse, die Gegenst... mehr lesen...