Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.09.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der hohe Verwaltungsgerichthof möge dieser Revision die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, da dem nicht zwingende öffentliche Interessen entg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit oben bezeichnetem Bescheid des Bundesamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin gemäß § 5 AslyG zurückgewiesen und gleichzeitig nach § 61 FPG die Außerlandesbringung nach Bulgarien ausgesprochen. 1. Mit oben bezeichnetem Bescheid des Bundesamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 5, AslyG zurückgewiesen und gleichzeitig nach P... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 29.01.2024 wurde ausgesprochen, dass der mit Bescheid vom 10.05.1999 zuerkannte Status des Asylberechtigten des BF ihm aberkannt wird, ihm kraft Gesetz die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten... mehr lesen...
Wesentliche Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte am 04.11.2004 einen Asylantrag in Österreich und gab an, XXXX zu sein. Das Bundesasylamt wies ihren Asylantrag mit Bescheid vom 02.08.2005 gemäß § 7 AsylG 1997 ab, stellte gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 1997 fest, dass ihre Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die RUSSISCHE FÖDERATION zulässig ist, und wies sie gemäß § 8 Abs. 2 AsylG 1997 aus dem österreichisch... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von min... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A. (Einstellung des Verfahrens wegen Zurückziehung der Beschwerde): Gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Gemäß Paragraph 28, Absatz eins, des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, ha... mehr lesen...