TE Bvwg Beschluss 2024/11/8 W225 2209069-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 08.11.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten