Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Zu den Vor- und Parallelverfahren Der Beschwerdeführer, ein zum Zeitpunkt der Einreise nach Österreich 15-jähriger Staatsangehöriger Somalias, stellte am 27.04.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 06.07.2017, Zahl XXXX ab, erließ eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG, er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Am 22.07.2021 stellten die Beschwerdeführer (BF) einen Antrag auf Zuerkennung eines humanitären Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK nach § 55 Abs. 2 AsylG. Sie haben diesem Antrag auch entsprechende Unterlagen beigelegt. römisch eins.1. Am 22.07.2021 stellten die Beschwerdeführer (BF) einen Antrag auf Zuerkennung eines humanitären Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8, EMRK nach Paragraph 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Am 22.07.2021 stellten die Beschwerdeführer (BF) einen Antrag auf Zuerkennung eines humanitären Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK nach § 55 Abs. 2 AsylG. Sie haben diesem Antrag auch entsprechende Unterlagen beigelegt. römisch eins.1. Am 22.07.2021 stellten die Beschwerdeführer (BF) einen Antrag auf Zuerkennung eines humanitären Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8, EMRK nach Paragraph 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Am 22.07.2021 stellten die Beschwerdeführer (BF) einen Antrag auf Zuerkennung eines humanitären Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK nach § 55 Abs. 2 AsylG. Sie haben diesem Antrag auch entsprechende Unterlagen beigelegt. römisch eins.1. Am 22.07.2021 stellten die Beschwerdeführer (BF) einen Antrag auf Zuerkennung eines humanitären Aufenthaltstitels aus Gründen des Artikel 8, EMRK nach Paragraph 5... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger des Irak. Er stellte – gemeinsam mit zwei Brüdern ( XXXX , geb. XXXX , und XXXX , geb. XXXX ) – am 24.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Zu diesem Zeitpunkt hielt sich bereits ein weiterer Bruder ( XXXX , geb. XXXX XXXX im Bundesgebiet auf, welcher schon am 07.09.2015 einen Asylantrag gestellt hatte. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger von Bangladesch, stellte am 1.10.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger von Bangladesch, stellte am 1.10.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Beschwerdeführer stellte in weiterer Folge am 14.4.2022 persönlich einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 56 A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 02.04.2024, dem Beschwerdeführer (BF) am 08.04.2024 zugestellt, wurde der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 56 Asylgesetz, gemäß § 58 Absatz 9 Z 2 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, als unzulässig zurückgewiesen. 1.1. Mit angefochtenem Bescheid des Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, war über einen nicht näher feststellbaren Zeitraum in Österreich erwerbstätig, ohne im Besitz einer arbeitsmarktbehördlichen Bewilligung zu sein; es lag auch keine Anmeldung zur Sozialversicherung vor. Sein Aufenthalt in Österreich war aufgrund eines Schengen-Visums der Kategorie D für Polen zunächst legal, seit dem 03.08.2022 jedoch unrechtmäßig. Er verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als „BF“ bezeichnet) reiste 2004 in das Bundesgebiet ein. Ab dem 15.01.2004 verfügte er über eine Aufenthaltserlaubnis für den Aufenthaltszweck „befristete Beschäftigung“, gemäß § 12 Abs. 2 FRG. Ab 05.01.2006 verfügte der BF über ein Aufenthaltsvisum der österreichischen Botschaft in Ankara. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als „BF“ be... mehr lesen...