Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1.1 Der Beschwerdeführer (BF) ist irakischer Staatsbürger. Der BF stellte im September 2015 vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einen Antrag auf internationalen Schutz. In Folge wurde dem BF nach Zulassung seines Asylverfahrens eine Aufenthaltsberechtigungskarte gemäß § 51 AsylG 2005 ausgefolgt. 1.2 Am 05.02.2019 wurde der BF von der Post als Zustelldienst über die Hinterlegung zweier behördlicher Schreiben benachrichtigt („g... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 06.08.2018 wurde dem oben genannten Revisionswerber der Status des Asylberechtigten aberkannt und festgestellt, dass ihm die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt (Spruchpunkt I.), der Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt II.), ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt III.), eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 2 Z 3 FPG erlassen (Spruchpunk... mehr lesen...