Entscheidungen zu § 53 Abs. 1 AsylG 2005

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Beschluss 2019/8/29 Ra 2017/19/0532

1 Der Revisionswerber ist ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation und stammt aus Tschetschenien. Mit Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom 5. März 2004 wurde ihm durch Erstreckung Asyl gewährt und festgestellt, dass ihm kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukomme. 2 Mit Bescheid vom 11. August 2017 erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) dem Revisionswerber den Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 ab und stellte fes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2019

RS Vwgh 2019/8/29 Ra 2017/19/0532

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §3 Abs1AsylG 2005 §53 Abs1AsylG 2005 §6AsylG 2005 §7AsylG 2005 §8 Abs1VwGG §33 Abs1
Rechtssatz: Das Einreiseverbot ist gemäß § 53 Abs. 1 zweiter Satz FrPolG 2005 die Anweisung an den Drittstaatsangehörigen, für einen festgelegten Zeitraum nicht in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort nicht aufzuhalten. Es is... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.2019

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten