RS Vwgh 2019/8/29 Ra 2017/19/0532

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Veröffentlicht am 29.08.2019
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §53 Abs1
AsylG 2005 §6
AsylG 2005 §7
AsylG 2005 §8 Abs1
VwGG §33 Abs1

Rechtssatz

Das Einreiseverbot ist gemäß § 53 Abs. 1 zweiter Satz FrPolG 2005 die Anweisung an den Drittstaatsangehörigen, für einen festgelegten Zeitraum nicht in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort nicht aufzuhalten. Es ist nicht erkennbar, dass der Revisionswerber mit der freiwilligen Rückkehr in seinen Herkunftsstaat in gleicher Weise wie in Bezug auf den Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten auch sein Interesse an der Bekämpfung eines Einreiseverbotes preisgegeben hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017190532.L03

Im RIS seit

03.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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